Berlin (bdstz) Viele Kunden vergessen, die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Verträge zu beantragen und verlieren damit Geld. Rund 13,85 Millionen Deutsche sparen mit Riester, allerdings vergisst rund ein Drittel der Sparer, rechtzeitig die Zulage zu beantragen. Das berichtet der Bund der Steuerzahler, Berlin.
Die Zahl der Riester-Verträge steigt weiter an. Renner unter den Riester-Alternativen bleibt weiterhin das erst 2008 gestartete Wohn-Riester. Die maximale staatliche Zulage für alle Formen des Riester-Sparens beträgt pro Person 154 Euro jährlich, für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen 185 Euro hinzu. Für Kinder, die 2008 oder später geboren sind, sind es 300 Euro. Allerdings ist die volle Förderung nur für jene Sparer abrufbar, die mindestens vier Prozent des um die Zulage geminderten sozialversicherungspflichtigen Bruttojahreseinkommens einzahlen. Ansonsten werden die staatlichen Zulagen gemindert.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen „RiesterSparer“ einen sogenannten „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ ausfüllen, die sie vom Riester-Anbieter erhalten. Für die Einreichung des Antrags haben die Sparer bis zum Ablauf des Folgejahres Zeit. Nutzen sie diese Zeit nicht, ist das Geld verschenkt. Rund 1/3 der Riester-Sparer verzichtet auf die staatliche Zulage. Das muss nicht sein. Noch bis zum Ende des Jahres können die „Anträge auf Altersvorsorgezulage“ für das Jahr 2007 eingereicht werden. Zudem können Sparer ihre Riester-Anbieter bevollmächtigen, die Zulage für sie zu beantragen, indem sie einen Dauerzulagen-Antrag ausfüllen. Aber selbst dann ist der Sparer nicht ganz von der Meldepflicht befreit, wenn er stets die maximale staatliche Förderhöhe bekommen möchte. Um diese zu erhalten, sollte der Riester -Sparer darauf achten, vertragsrelevante Änderungen, beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder die Geburt eines Kindes, zu melden.