Karlsruhe schmettert Soli-Klage ab

Karlsruhe (BVerfG) Die Steuerzahler müssen weiter den Solidaritätszuschlag zahlen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Normenkontrollklage des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen den Soli für unzulässig, weil sich die Richter mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts „zum Wesen der Ergänzungsabgabe nicht hinreichend auseinandergesetzt“ hätten (Az.: 2 BvL 3/10).

Die Niedersachsen hatten argumentiert, die über mehr als ein Jahrzehnt andauernde Erhebung des Zuschlags sei mit der Vorstellung von der Ergänzungsabgabe als nachrangiges, zeitlich begrenztes Finanzierungsmittel nicht vereinbar. Dagegen verwies Karlsruhe auf seine früheren Entscheidungen, denen zufolge eine Ergänzungsabgabe nicht unbedingt von vornherein befristet sein müsse.

Im Dezember hatten sich die obersten Finanzbehörden darauf verständigt, dass wegen der ausstehenden Karlsruher Entscheidung alle noch offenen Steuerbescheide seit 2005 in Sachen Soli nur noch vorläufig ergehen. Hätte Karlsruhe den Soli gekippt, hätte der Fiskus für 2009 fast zwölf Mrd. Euro erstatten müssen.

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