Rentner ab 65 Jahren dürfen im Nebenjob unbegrenzt viel dazuverdienen. Die Höhe ihrer gesetzlichen Rentenzahlung bleibt davon unberührt. Trotzdem gilt es eines zu beachten: Die Einkommensteuer.
Ob ein Rentner Einkommensteuern zahlen muss, hängt seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes nicht allein von Höhe und Art der Rente ab, sondern auch davon, ob er noch weitere Einnahmen hat oder ob vielleicht der Ehepartner noch arbeitet. So kann beispielsweise auch zur Kasse gebeten werden, wer eine relativ niedrige gesetzliche Rente bekommt, dazu aber noch ein Zusatzeinkommen hat wie eine Betriebs- oder Privatrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte, etwa Zinsen und Dividenden. Oder einen gut bezahlten Nebenverdienst. Der Zuverdienst wird mit der Rente zusammen als Einkommen gewertet und muss häufig versteuert werden.
Wer als allein stehender Ruheständler nicht mehr als 1.500 Euro monatlich brutto hat (als Ehepaar 3.000 Euro) bleibt derzeit in der Regel vom Fiskus verschont. Wer nicht sicher ist, ob er steuerpflichtig ist, sollte sich beim Finanzamt oder einem Lohnsteuerhilfeverein Rat holen. Sonst werden womöglich Steuernachzahlungen fällig.