Ausbildung beginnt in 2011; Ersatzbescheinigung als Lohnsteuerkarte 2011 vom Finanzamt

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Wohnsitzfinanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Bei ledigen Arbeitnehmern, die ab 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, darf der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, sofern der Auszubildende seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Neu einzutragende Freibeträge oder Änderungen für 2011 müssen ebenfalls bei dem ab 01.01.2011 zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingetragen werden. Zu beachten ist, dass Freibeträge immer zur Veranlagungspflicht führen.

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