Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), unter der Führung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, hat eine Veröffentlichung hinsichtlich der falschen Lohnsteuerbescheinigung 2010 heraus gegeben. Es wird hier noch einmal deutlich gemacht, an welcher Stelle sich der Fehler in die Lohnsteuerbescheinigung 2010 eingeschlichen hat. Ausführliches hierzu in unserem Artikel vom 18.02.2011: Falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010.
BMF erklärt wie zu bescheinigen ist
Hierzu die Erläuterung des BMF: „Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe auch BMF-Schreiben vom 26. August 2009, (…) zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010 und 2011) ist der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler). Arbeitgeberzuschüsse sind beim Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Die Arbeitgeberzuschüsse stellen insoweit einen „Korrekturposten“ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dar.“
Lohnsteuerbescheinigung bei Selbstzahler eher unproblematisch
So weit, so gut! Weiterhin wird erklärt, in wie weit bei den sogenannten „Selbstzahlern“ zu verfahren ist. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung werden bei der Personengruppe der Selbstzahler, schon fast selbsterklärend, nicht durch den Arbeitgeber abgeführt. Insofern bleiben natürlich die entsprechenden Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und 2011 leer. Für Selbstzahler ist das Risiko einer falschen Lohnsteuerbescheinigung eher gering. Lediglich der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird in der Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und 2011 untergebracht, eben genauso wie bei den Firmenzahlern.
Arbeitgeber „sollte“ Daten erneut übermitteln und bescheinigen
Die Lösung wurde in der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums (BMF) gleich mitgeliefert. Hierzu erklärt das BMF: „Hat der Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unzutreffend unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt, sollte die Lohnsteuerbescheinigung 2010 mit dem zutreffenden Ausweis der Beiträge unter Nummer 25 und 26 erneut übermittelt und dem Arbeitnehmer ein korrigierter Ausdruck ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint.“
Das unscheinbare Wort „sollte“, erfüllt die vermeintlich pragmatische Lösung schon mit einer gewissen Brisanz, der letzte Halbsatz lässt dann keinen Zweifel mehr offen. Der Arbeitgeber kann, muss aber nicht! Die Frage, wann die erneute Datenübermittlung und das aushändigen eines korrigierten Ausdrucks „wirtschaftlich zumutbar“ wäre, wird einige interessante Antworten zu Tage fördern. Sofern also der Arbeitgeber die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung aufgrund einer unzumutbaren Belastung nicht vornimmt, ist der Leid tragende der Arbeitnehmer.
Steuerzahler vs. Wirtschaft
Damit die Arbeitgeber die Daten richtig übermitteln können, wären zuerst die Vorleistungen der Softwareunternehmen gefragt. Diese müssten ihre Software für den Bereich Lohn- und Gehalt in Teilen umprogrammieren. Möglicherweise scheitert der erneute Datenversand der Arbeitgeber schon daran. In diesem Fall wäre dann wieder Handarbeit im Finanzamt angesagt. Hier müssen die Finanzbeamten auf die fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung sensibilisiert werden, damit eine zutreffende Besteuerung stattfinden kann und kein Arbeitnehmer aufgrund eines nicht ihm zuzuschreibenden Fehlers benachteilgt wird. Sofern diese Prognose eintrifft, zahlt der Steuerzahler mal wieder die Rechnung für die Wirtschaft.
Artikel Aktualisierung: Update der Softwarehäuser
- Das Softwarehaus ADDISON hat Anwendermeldung zur Folge bereits im Jahr 2010 die Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sinngemäß in ihrer Software umgesetzt. Offensichtlich wurde das BMF-Schreiben richtig interpretiert und die Arbeitnehmer, die 100% der Beiträge schulden, bekamen und bekommen auch 100% bescheinigt.
- Das Softwarehaus AGENDA hatte bereits am 03.02.2011 ein entsprechendes Update zur Korrektur und erneuter Datenauslieferung der betroffenen Lohnsteuerbescheinigungen ausgeliefert.
- Am 17.02.2011 hat die DATEV ein entsprechendes Update zur Korrektur und erneuter Datenauslieferung der betroffenen Lohnsteuerbescheinigungen angekündigt. Dieses solle in Kürze zur Verfügung stehen. Für alle Arbeitgeber, die eine Mehrbelastung in Form einer Korrektur möglicherweise nicht auf sich nehmen wollen, hat die DATEV bereits im Januar ein Musteranschreiben für deren Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt.
- SAP hat, laut einer Meldung bei haufe.de vom 17.02.2011, ebenfalls ein entsprechendes Update bis zum Ende der Woche angekündigt. Das wäre dann der 18.02.2011 gewesen.
Update: Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den Artikeln:
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