Lohnsteuerabzug 2012 | Freibeträge müssen neu beantragt werden
Die Lohnsteuerkarte aus Pappe gab es zuletzt 2010. Für 2011 durfte sie weiterbenutzt werden. Für das Kalenderjahr 2012 wird sie nun endgültig abgeschafft. Statt dessen werden ab 1. Januar 2012 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingeführt. Das hat zur Folge, dass die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte enthaltenen Angaben (z.B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit und andere) derzeit in einer Datenbank der Finanzverwaltung erfasst und gespeichert werden.
In den nächsten Wochen wird die Finanzverwaltung alle Arbeitnehmer per Post darüber unterrichten, welche Lohnsteuerabzugsmerkmale für das erste Arbeitsverhältnis (früher erste Lohnsteuerkarte) gebildet wurden. Sofern durch den betroffenen Arbeitnehmer keine Korrekturen veranlasst werden, sind die dort aufgeführten Daten Grundlage für den Lohnsteuerabzug 2012 durch den Arbeitgeber. Eine Weiterleitung des Schreibens der Finanzverwaltung an den Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
Sofern die vom Finanzamt dem Arbeitnehmer mitgeteilten ELStAM nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, muss der Arbeitnehmer bei dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt (nicht beim Arbeitgeber!) eine Änderung der ELStAM beantragen. Freibeträge (z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) müssen bis zum Jahresende in jedem Fall neu beantragt werden, um ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden zu können. Eine automatische Übernahme vorhandener Freibeträge – wie zum Jahreswechsel 2010/2011 – findet nicht statt.
Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL: „Die Arbeitnehmer sollten sich das Schreiben genau ansehen und die Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen oder prüfen lassen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel aufgrund von Übermittlungsfehlern falsche Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert wurden.“ Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen erhalten Informationen dazu in der Beratungsstelle ihres Lohnsteuerhilfevereins. Kontaktdaten erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine unter 030 / 3010 8610 oder im Internet.
(Quelle: BDL Pressenotiz Nr. 27 / 19.10.2011)