<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e.V.</title>
	<atom:link href="http://hilo-nord.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://hilo-nord.de</link>
	<description>Beratungsstellen Lohnsteuerhilfe in Hamburg und Schleswig-Holstein</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Apr 2012 05:42:22 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.4</generator>
	<div id='fb-root'></div>
					<script>
						window.fbAsyncInit = function()
						{
							FB.init({appId: null, status: true, cookie: true, xfbml: true});
						};
						(function()
						{
							var e = document.createElement('script'); e.async = true;
							e.src = document.location.protocol + '//connect.facebook.net/de_DE/all.js';
							document.getElementById('fb-root').appendChild(e);
						}());
					</script>	
						<item>
		<title>Fahrten zu Fortbildungen wie „Dienstreisen“ absetzbar</title>
		<link>http://hilo-nord.de/fahrten-zu-fortbildungen-wie-dienstreisen-absetzbar/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/fahrten-zu-fortbildungen-wie-dienstreisen-absetzbar/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 20:25:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof (BFH)]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstreise]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2294</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit den Urteilen vom 09.02.2012 (Az.: VI R 42/11, VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung steuerlich nicht wie...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit den Urteilen vom 09.02.2012 (Az.: VI R 42/11, VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung steuerlich nicht wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sondern wie Dienstreisen zu behandeln sind.<span id="more-2294"></span></p>
<p>Bislang wurden Bildungseinrichtungen (z. B. Universitäten oder Fachhochschulen) als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen, wenn diese über einen längeren Zeitraum zum Zwecke eines Vollzeitunterrichts aufgesucht wurden. Das bedeutete konkret, die Fahrtkosten konnten wie bei Arbeitnehmern als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel benutzt wurde.</p>
<p>Da der BFH die Bildungseinrichtung nicht mehr als „regelmäßige Arbeitsstätte“ qualifiziert, können die Betroffenen diese Fahrten nach den Grundsätzen einer beruflichen Auswärtstätigkeit geltend machen. Das heißt bei Fahrten mit dem eigenen PKW können nun 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer angesetzt werden.</p>
<p>Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, weist darauf hin, dass von dieser neuen Rechtsprechung die Pkw-Nutzer profitieren. Für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln könnte es anders aussehen, denn es können nur noch die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen in Ansatz gebracht werden. Das bedeutet, Fahrkarten und sonstige Belege für tatsächlich entstandenen Fahrtaufwand sollten aufgehoben und müssen dem Finanzamt ggf. bei der Steuererklärung vorgelegt werden.</p>
<p>24.04.2012 Quelle: BDL-Online.de</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/fahrten-zu-fortbildungen-wie-dienstreisen-absetzbar/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/fahrten-zu-fortbildungen-wie-dienstreisen-absetzbar/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Spritpreise, ein Schrecken ohne Ende</title>
		<link>http://hilo-nord.de/spritpreise-ein-schrecken-ohne-ende/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/spritpreise-ein-schrecken-ohne-ende/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 19:35:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2292</guid>
		<description><![CDATA[Die Spritpreise, ein Schrecken ohne Ende: Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,40 Euro sofort umsetzen! „Die regelmäßige Überprüfung der Anpassung der Entfernungspauschale aufgrund von Preissteigerungen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Die Spritpreise, ein Schrecken ohne Ende: Erhöhung der Entfernungspauschale auf 0,40 Euro sofort umsetzen! „Die regelmäßige Überprüfung der Anpassung der Entfernungspauschale aufgrund von Preissteigerungen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und nicht nur dann vorgenommen werden, wenn extreme Preisentwicklungen an den Tankstellen dies herausfordern“, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL. „Gerade in den Flächenstaaten können sich Arbeitnehmer, die auf die Benutzung eines Autos angewiesen sind, den extremen Steigerungen der Benzinpreise nicht entziehen.“<span id="more-2292"></span></p>
<p>Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist ein tragendes Prinzip des Steuerrechts. Deshalb ist die Erhöhung der Entfernungspauschale unumgänglich. Der Staat hat durch die extremen Preissteigerungen automatisch erhebliche Mehreinnahmen an Mineralöl- und Umsatzsteuer. Soweit Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen können, sind die tatsächlichen Kosten, also auch die Preissteigerungen, steuerlich abziehbar.</p>
<p>Mit dem gerade auf den parlamentarischen Weg gebrachten Gesetz zur Abschaffung der kalten Progression sollen den Steuerzahlern inflationsbedingte Mehreinahmen in Höhe von sechs Mrd. Euro zurückgegeben werden, weil der Staat – so die Gesetzesbegründung – nicht länger von Lohnerhöhungen profitieren will, denen jedoch keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrunde liegt. Dazu sollen künftig der Grundfreibetrag und der Tarifverlauf einer regelmäßigen zweijährigen Überprüfung unterzogen werden.</p>
<p>Der BDL fordert auch in diesem Zusammenhang die Anpassung der Entfernungspauschale. Zur Erinnerung: Die letzte dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale (damals noch Kilometerpauschale) datiert aus dem Jahre 1991. Damals, vor nunmehr 21 Jahren, wurde die Kilometerpauschale von zuvor 0,26 Euro (0,50 DM) auf 0,30 Euro (0,58 DM) erhöht. Ab 1999 wurde die Entfernungspauschale auf 0,36 Euro für die ersten 10 Kilometer und auf 0,40 Euro ab dem 11. Kilometer erhöht. Ab 2004 wurde sie wieder auf 0,30 Euro gesenkt.</p>
<p>Erich Nöll: „ Der Preis für Superbenzin lag 1991 bei etwa 0,68 Euro (1,33 DM). Derzeit kostet Superbenzin etwa 1,69 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 1,01 Euro, die etwa 148% ausmachen bei gleich gebliebener Höhe der Entfernungspauschale! Dies stellt ein extremes Missverhältnis dar!“</p>
<p>Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) fordert daher eine Erhöhung der Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro auf mindestens 0,40 Euro und die Festschreibung eine regelmäßigen Überprüfung im  Zweijahresrhythmus. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und kann unseres Erachtens ohne großen gesetzgeberischen Vorlauf noch in das Gesetz zum Abbau der kalten Progression aufgenommen werden.</p>
<p>24.04.2012 Quelle: BDL-Online.de</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/spritpreise-ein-schrecken-ohne-ende/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/spritpreise-ein-schrecken-ohne-ende/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Länder entscheiden über Rechtsschutz bei Splitting für Lebenspartner</title>
		<link>http://hilo-nord.de/rechtsschutz-bei-splitting-fuer-homosexuelle-paare/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/rechtsschutz-bei-splitting-fuer-homosexuelle-paare/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 19:23:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ehegatten-Splitting]]></category>
		<category><![CDATA[homosexuelle Paare]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2290</guid>
		<description><![CDATA[Berlin (bmf) Das BMF gibt sich im Streit um das steuergünstige Ehegatten-Splitting auch für homosexuelle Paare etwas großzügiger. Es will den Finanzbehörden der Länder überlassen, betroffenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Berlin (bmf) Das BMF gibt sich im Streit um das steuergünstige Ehegatten-Splitting auch für homosexuelle Paare etwas großzügiger. Es will den Finanzbehörden der Länder überlassen, betroffenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs, Hartmut Koschyk, an die Steuerexpertin der Linken, Barbara Höll, hervor.<span id="more-2290"></span></p>
<p>Danach hält das BMF aufgrund der ausstehenden Klärung durch das Bundesverfassungsgericht eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung für nicht erforderlich: &#8220;Es bleibt den einzelnen obersten Finanzbehörden der Länder unbenommen, in Abhängigkeit von der Rechtsprechung ihres jeweiligen Finanzgerichts den Betroffenen einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren&#8221;, heißt es in dem Schreiben.</p>
<p>Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse Verfahren zum Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig.</p>
<p>Mehrere Finanzgerichte entschieden, dass ein homosexuelles Paar bis zur Entscheidung der Karlsruher Richter das Splitting in Anspruch nehmen kann. Steuerexperten von Bund und Ländern waren bereit, Rechtsschutz zu gewähren und negative Einkommensteuerbescheide unter Vorbehalt zu stellen. Nordrhein-Westfalen hat nach Aussage des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner als erstes Land seine Finanzverwaltung angewiesen, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.</p>
<p>Datum: 3. April 2012</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/rechtsschutz-bei-splitting-fuer-homosexuelle-paare/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/rechtsschutz-bei-splitting-fuer-homosexuelle-paare/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erd-und Pflanzarbeiten steuerlich gefördert!</title>
		<link>http://hilo-nord.de/haushaltsnahe-dienstleistung-garten/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/haushaltsnahe-dienstleistung-garten/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 22:23:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[haushaltsnahe Dienstleistung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2271</guid>
		<description><![CDATA[München (BMF) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 13.7.2011 (Az.: VI R 61/10) entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>München (BMF) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 13.7.2011 (Az.: VI R 61/10) entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt wird und zwar unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.<span id="more-2271"></span></p>
<p>Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2006 den Garten seines 2003 bebauten Grundstückes anlegen und dabei auch eine Stützmauer zum Nachbargrundstück errichten lassen. Die Arbeitskosten der Erd- und Pflanzarbeiten in Höhe von knapp 3.200 Euro und die Arbeitskosten für die Mauererrichtung in Höhe von etwa 4.500 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend. Finanzamt und Finanzgericht lehnten einen Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen ab.</p>
<p>Durch die Neuanlage des Gartens sei etwas Neues, nicht Vorhandenes geschaffen worden. Die Richter des BFH stellten klar, dass es sich bei den Erd- und Pflanzarbeiten dem Grunde nach um handwerkliche Tätigkeiten handelt, für die eine Steuervergünstigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG gelte, die dem Wortlaut nach für die &#8220;für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen&#8221; gilt.</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/haushaltsnahe-dienstleistung-garten/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/haushaltsnahe-dienstleistung-garten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Steuerlichen Änderungen zum 1.1.2012</title>
		<link>http://hilo-nord.de/steuerlichen-aenderungen-2012/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/steuerlichen-aenderungen-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 23:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2268</guid>
		<description><![CDATA[Berlin (bdl) Auf die Bürger kommen im neuen Jahr zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) gibt nachfolgend einen Überblick über wichtige Änderungen zum 1. Januar 2012:...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Berlin (bdl) Auf die Bürger kommen im neuen Jahr zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) gibt nachfolgend einen Überblick über wichtige Änderungen zum 1. Januar 2012:<span id="more-2268"></span></p>
<p><strong>Kindergeld für volljährige Kinder 2012</strong></p>
<p>Beim Kindergeld für volljährige Kinder in Berufsausbildung entfällt die Einkünfte- und Bezügegrenze. Eltern müssen daher die Einnahmen und Ausgaben der Kinder nicht mehr nachweisen. Die Grundvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bleiben dagegen unverändert: Berufsausbildung, Übergangszeit oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, soziales Jahr, andere begünstigte Freiwilligendienste oder bis zum 21. Lebensjahr auch Arbeitslosigkeit. Erst bei einer weiteren Ausbildung nach Erststudium und erstmaligem Berufsabschluss ist eine Einschränkung zu beachten. Das Kindergeld und alle weiteren damit zusammenhängenden Steuervorteile entfallen, wenn das Kind eine Nebentätigkeit von regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden ausübt.</p>
<p><strong>Ausbildungsfreibetrag 2012</strong></p>
<p>Mit dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder wird auch der &#8220;Ausbildungsfreibetrag&#8221; nicht mehr gekürzt. Eltern, deren Kinder das ganze Jahr über während der Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht sind, erhalten einen Ausbildungsfreibetrag von 924 €. Liegen die Voraussetzungen nur zeitweise vor, wird der Freibetrag anteilig für die entsprechenden Monate gewährt.</p>
<p><strong>Übertrag von Freibeträgen für Kinder 2012</strong></p>
<p>Bisher konnte bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden, wenn der andere seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt. Die Möglichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen zu lassen, wird um die Fälle erweitert, in denen der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.<br />
<strong><br />
Verbesserung der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten 2012</strong></p>
<p>Die Neuregelung verzichtet auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung. Wem Kinderbetreuungskosten entstehen, darf diese künftig steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Dadurch reduziert sich der Nachweis- und Erklärungsaufwand bei der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung deutlich. Im Rahmen des bisherigen Abzugshöchstbetrags von 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000,00 € pro Jahr und Kind, werden Kinderbetreuungskosten nunmehr einheitlich als Sonderausgaben berücksichtigt.</p>
<p><strong>Betreuung des Kindes 2012</strong></p>
<p>Neu ist auch, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.</p>
<p><strong>Behinderung des Kindes 2012</strong></p>
<p>Die Erweiterung der Übertragungsmöglichkeit des Kinderfreibetrages wirkt sich auch auf die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages aus. Der Elternteil, der ein behindertes Kind betreut und für dessen Unterhalt überwiegend allein aufkommt, kann sich neben dem Kinder- auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Höhe übertragen lassen.</p>
<p><strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2012</strong></p>
<p>Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 € auf 1 000 € angehoben &#8211; und zwar bereits für das Jahr 2011 (§ 9a Nr. 1 EStG). Die Anhebung wurde bereits im Dezember 2011 beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ab der Steuererklärung für 2011 wirken sich Werbungskosten in der Steuererklärung deshalb erst aus, wenn diese den Betrag von 1.000 € übersteigen.</p>
<p><strong>Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 2012</strong></p>
<p>Ab 2012 wird die tageweise Vergleichsrechnung zwischen der Entfernungspauschale und den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf eine jahresbezogene Vergleichsrechnung umgestellt. Die tatsächlichen Kosten für Bahn oder Bus sind folglich nur dann absetzbar, wenn sie gegenüber der Entfernungspauschale aufs Jahr gesehen höher sind (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG).</p>
<p><strong>Außergewöhnliche Belastung und Spendenabzug 2012</strong></p>
<p>Die abgeltend besteuerten Kapitalerträge werden nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrages beim Spendenabzug berücksichtigt. Insoweit entfällt die Notwendigkeit, diese Zinsen, Dividenden und Börsengewinne nur für diese Zwecke in der Einkommensteuererklärung anzugeben.</p>
<p><strong>Erstattung von Sonderausgaben 2012</strong></p>
<p>Die steuerliche Berücksichtigung von erstatteten Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen oder Kirchensteuern wird neu geregelt. Ein Erstattungsbetrag wird mit den im selben Jahr getätigten gleichartigen Aufwendungen verrechnet und der Differenzbetrag als Sonderausgabe berücksichtigt. Sind die Erstattungen insgesamt höher als die Aufwendungen, wird dieser Erstattungsüberhang berücksichtigt, indem er dem Einkommen dieses Jahres hinzugerechnet wird.</p>
<p><strong>Versicherungsverträge 2012</strong></p>
<p>Wer im neuen Jahr Verträge zur geförderten Altersvorsorge abschließt, erhält diese frühestens mit 62 Jahren ausgezahlt. Für ältere Verträge gilt noch eine Altersgrenze von 60 Jahren. Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum 01. Januar 2012 von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Wer eine Kapitallebensversicherung, klassische Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge neu abschließt, erhält also künftig eine geringere garantierte Rendite.</p>
<p><strong>Riester-Rente 2012</strong></p>
<p>Um Rückforderungen von Zulagen bei der Riester-Förderung wegen einer schleichenden Änderung der Zulageberechtigung zu vermeiden, ist bei mittelbar Zulageberechtigten die Zahlung eines Mindestbeitrags von 60,00 € vorgesehen. Die Riester-Förderberechtigten werden von den Anbietern der Altersvorsorgeverträge in Kürze über die Neuregelung informiert.</p>
<p><strong>Vermietung und Verpachtung 2012</strong></p>
<p>Wer Wohnraum an nahe Verwandte verbilligt vermietet oder durch Mietpreisbindung unter die Grenze der ortsüblichen Miete fällt, hat ab 2012 weniger bürokratischen Aufwand. Bisher musste eine Überschussprognose über einen Zeitraum von 30 Jahren erstellt werden, wenn die vereinbarte Miete weniger als 75 Prozent der ortsüblichen Miete betrug. Ab 2012 gilt: Erst bei einer Miete von weniger als 66 Prozent des Ortsüblichen kürzt das Finanzamt die Werbungskosten anteilig.</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/steuerlichen-aenderungen-2012/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/steuerlichen-aenderungen-2012/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>ELSTAM &#124; Lohnsteuerabzug 2012: Freibeträge müssen neu beantragt werden</title>
		<link>http://hilo-nord.de/elstam-lohnsteuerabzugsmerkmale-lohnsteuerabzug-2012/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/elstam-lohnsteuerabzugsmerkmale-lohnsteuerabzug-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 21:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[ELSTAM]]></category>
		<category><![CDATA[Freibetrag Lohnsteuerabzug]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuer 2012]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2234</guid>
		<description><![CDATA[Lohnsteuerabzug 2012 &#124; Freibeträge müssen neu beantragt werden Die Lohnsteuerkarte aus Pappe gab es zuletzt 2010. Für 2011 durfte sie weiterbenutzt werden. Für das Kalenderjahr 2012 wird sie nun endgültig...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p><strong>Lohnsteuerabzug 2012 | Freibeträge müssen neu beantragt werden</strong></p>
<p>Die Lohnsteuerkarte aus Pappe gab es zuletzt 2010. Für 2011 durfte sie weiterbenutzt werden. Für das Kalenderjahr 2012 wird sie nun endgültig abgeschafft. Statt dessen werden ab 1. Januar 2012 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingeführt. Das hat zur Folge, dass die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte enthaltenen Angaben  (z.B. Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit und andere) derzeit in einer Datenbank der Finanzverwaltung erfasst und gespeichert werden.<span id="more-2234"></span></p>
<p>In den nächsten Wochen wird die Finanzverwaltung alle Arbeitnehmer per Post darüber unterrichten, welche Lohnsteuerabzugsmerkmale  für das erste  Arbeitsverhältnis (früher erste Lohnsteuerkarte)  gebildet  wurden.  Sofern  durch den betroffenen Arbeitnehmer  keine Korrekturen veranlasst  werden, sind die dort aufgeführten Daten Grundlage für den Lohnsteuerabzug 2012 durch den Arbeitgeber. Eine Weiterleitung des Schreibens der Finanzverwaltung an den Arbeitgeber ist nicht erforderlich.</p>
<p>Sofern die vom Finanzamt dem Arbeitnehmer mitgeteilten ELStAM nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen,  muss der Arbeitnehmer bei dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt (nicht beim Arbeitgeber!) eine Änderung der ELStAM beantragen. Freibeträge (z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) müssen bis zum Jahresende in jedem Fall neu beantragt werden, um ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden zu können. Eine automatische Übernahme vorhandener Freibeträge  – wie zum Jahreswechsel 2010/2011  – findet nicht statt.</p>
<p>Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL: „Die Arbeitnehmer sollten sich das Schreiben genau ansehen und die Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen oder prüfen lassen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zum Beispiel aufgrund von Übermittlungsfehlern  falsche  Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert wurden.“ Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen erhalten Informationen dazu in der Beratungsstelle ihres Lohnsteuerhilfevereins. Kontaktdaten erhält man beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine unter 030 / 3010 8610 oder im Internet.</p>
<p>(Quelle: BDL Pressenotiz Nr. 27 / 19.10.2011)</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/elstam-lohnsteuerabzugsmerkmale-lohnsteuerabzug-2012/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/elstam-lohnsteuerabzugsmerkmale-lohnsteuerabzug-2012/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BFH &#124; Fahrtkosten: Verschiedene Einsatzstellen, eine oder keine regelmäßige Arbeitsstätte</title>
		<link>http://hilo-nord.de/fahrtkosten-verschiedene-einsatzstellen-eine-oder-keine-regelmaessige-arbeitsstaette/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/fahrtkosten-verschiedene-einsatzstellen-eine-oder-keine-regelmaessige-arbeitsstaette/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 18 Oct 2011 07:06:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrten Wohnung Arbeitsstätte]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnsteuerjahresausgleich 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2227</guid>
		<description><![CDATA[Der BFH hat seine Rechtsprechung mit den Urteilen vom 9. Juni 2011 (AZ: VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) zur „regelmäßigen“ Arbeitsstätte grundlegend geändert. Jeder Arbeitnehmer kann danach...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Der BFH hat seine Rechtsprechung mit den Urteilen vom 9. Juni 2011 (AZ: VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09) zur „regelmäßigen“ Arbeitsstätte grundlegend geändert. Jeder Arbeitnehmer kann danach grundsätzlich nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitstätte haben. Denkbar ist auch, dass er über keine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt.</p>
<p>Bisher konnte typisierend davon ausgegangen werden, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte immer dann vorlag, wenn die Arbeitsstätte mindestens einmal pro Woche aufgesucht wurde. Dies hatte im Extremfall zur Folge, dass ein Arbeitnehmer über unbeschränkt viele regelmäßige Arbeitsstätten verfügen konnte. Als Werbungskosten  wurde für alle Fahrten mit dem Pkw lediglich  die Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) angesetzt.</p>
<p>Das ist nun vorbei. Der BFH hat entschieden, dass zum Beispiel Filialleiter, die mehrere Filialen ihres Arbeitgebers aufsuchen, künftig maximal nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben. Diese bestimmt sich danach, an welcher Tätigkeitsstätte der Arbeitnehmer überwiegend tätig ist.  Hat keine  der Tätigkeitsstätten gegenüber den anderen eine hinreichend zentrale bzw.  hervorgehobene Bedeutung, verfügt der Arbeitnehmer über keine regelmäßige Arbeitsstätte und ist folglich ausschließlich auswärts tätig. Es ist deshalb künftig in besonderem Maße notwendig, den jeweiligen Tätigkeitsumfang an der einzelnen Tätigkeitsstätte im Detail zu ermitteln und zu dokumentieren.</p>
<p>Existiert keine regelmäßige Arbeitsstätte, dann  handelt es sich bei den anfallenden  Fahrtkosten zu den verschiedenen Arbeitsstätten nicht  um  Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,  sondern  um Werbungskosten aufgrund einer Auswärtstätigkeit. Bei Nutzung eines privaten Pkw können 0,30 € je gefahrenen Kilometer, d. h. für Hin- und Rückfahrt, und darüber hinaus bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen auch Verpflegungsmehraufwand geltend  gemacht werden. Für den Fall, dass einer der  Tätigkeitsstätten eine zentrale Bedeutung zukommt, greift für Fahrten zu dieser Arbeitsstätte die Entfernungspauschale, für die übrigen Fahrten können 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer, angesetzt werden.</p>
<p>(Quelle: BDL Pressenotiz Nr. 26 / 29.09.2011)</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/fahrtkosten-verschiedene-einsatzstellen-eine-oder-keine-regelmaessige-arbeitsstaette/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/fahrtkosten-verschiedene-einsatzstellen-eine-oder-keine-regelmaessige-arbeitsstaette/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Nahrungsergänzungsmittel &#8211; keine außergewöhnliche Belastung</title>
		<link>http://hilo-nord.de/nahrungsergaenzungsmittel-keine-aussergewoehnliche-belastung/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/nahrungsergaenzungsmittel-keine-aussergewoehnliche-belastung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 14:32:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[außergewöhnliche Belastung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2224</guid>
		<description><![CDATA[Nahrungsergänzungsmittel steuerlich nicht abzugsfähig! Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 10.  Mai  2011 (Az.: 12 K 127/10) entschieden, dass Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel, auch Vitaminpräparate, nicht als  außergewöhnliche Belastungen nach...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p><strong>Nahrungsergänzungsmittel steuerlich nicht abzugsfähig!</strong></p>
<p>Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 10.  Mai  2011 (Az.: 12 K 127/10) entschieden, dass Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel, auch Vitaminpräparate, nicht als  außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar sind.</p>
<p>Die Klägerin ist an Multiple Sklerose erkrankt und somit krankheitsbedingt in ihrer Nahrungsaufnahmefähigkeit und körperlichen Aktivität erheblich eingeschränkt. Daher  kann  sie die erforderlichen Vitalstoffe über die natürliche Ernährung oftmals nicht in ausreichendem Maße aufnehmen. Zum Ausgleich soll sie Nahrungsergänzungsmittel einnehmen und damit den durch die Krankheit verursachten Mangelzustand  beheben. Der behandelnde Arzt hatte ein Nahrungsmittel-Screen vorgenommen und  die Notwendigkeit der ergänzenden Nahrungsaufnahme bescheinigt.  Die Klägerin  kaufte  die unterschiedlichsten Tabletten, Kapseln und Tropfen, um ihre Krankheit zum Stillstand zu bringen bzw. sogar eine Verbesserung ihrer gesundheitlichen Verfassung zu bewirken.</p>
<p>Der Wirkungsgrad der vorerwähnten Mittel behebe zum einen den Mangelzustand, der auf der eingeschränkten Nahrungsaufnahmefähigkeit der Klägerin beruhe und diene zum anderen der Therapie ihrer Krankheiten. Insgesamt bestätigte der behandelnde Arzt, dass  es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen nicht um eine Diätverpflegung sondern um Arzneimittel handelte.</p>
<p>Die  Finanzrichter verstehen  die Nahrungsergänzungsmittel jedoch als &#8220;Diätverpflegung&#8221; und begründeten ihre Ablehnung mit der Vorschrift des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG, wonach Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen absetztbar sind. Die Ablehnung gelte auch dann, wenn die Aufwendungen mit einer  Krankheit in Zusammenhang stehen, ihre Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen wird, die Diät eine medikamentöse Behandlung ersetzt oder die Diät aufgrund ärztlicher Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt werde und damit Medikamentencharakter aufweise.</p>
<p>Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, weist darauf hin, dass der Bundesfinanzhof in letzter Zeit  zwar  durchweg positiv im Bereich der krankheitsbedingten außergewöhnlichen Belastungen entschieden  habe, vorliegend  jedoch kein Revisionsverfahren eingeleitet wurde, sodass das Urteil rechtskräftig ist.</p>
<p>(Quelle BDL Nr. 25 / 07.09.2011)</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/nahrungsergaenzungsmittel-keine-aussergewoehnliche-belastung/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/nahrungsergaenzungsmittel-keine-aussergewoehnliche-belastung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BFH &#124; Studium und Berufsausbildung: Erstausbildung als Werbungskosten absetzbar</title>
		<link>http://hilo-nord.de/studium-erstausbildung-einkommensteuererklaerung-2010-werbungskosten-absetzen/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/studium-erstausbildung-einkommensteuererklaerung-2010-werbungskosten-absetzen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 21:09:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof (BFH)]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Erstausbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Studium]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2217</guid>
		<description><![CDATA[Berlin (bdl) Jetzt können auch die Kosten für die erste Ausbildung bzw. das Erststudium steuermindernd geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei aktuellen Urteilen zugunsten der Auszubildenden und...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>Berlin (bdl) Jetzt können auch die Kosten für die erste Ausbildung bzw.  das Erststudium steuermindernd geltend gemacht werden. Der  Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei aktuellen Urteilen zugunsten der  Auszubildenden und Studierenden entschieden:</p>
<p>Ausgaben für eine  Berufsausbildung oder ein Studium sind auch dann (ggf. vorweggenommene)  Werbungskosten, wenn das Studium unmittelbar im Anschluss an eine  Schulausbildung aufgenommen wird (Az. VI R 38/10 und VI R 7/10). Der  Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) zeigt sich erfreut  darüber, dass der BFH das seit 2004 bestehende Abzugsverbot gekippt hat.</p>
<p>Studienkosten  waren bisher nur als so genannte Sonderausgaben bis zum einem  Höchstbetrag von 4.000 Euro absetzbar. Von dieser Regelung profitierten  jedoch nur Auszubildende, die bereits während des Studiums über  steuerpflichtige Einnahmen verfügten. Sonderausgaben sind zwar  steuerlich absetzbar, aber nur in dem Jahr, in dem sie geleistet werden.  Ein Vortrag dieser Aufwendungen in ein späteres Kalenderjahr, um diese  dann mit den Einnahmen in den ersten Berufsjahren zu verrechnen, ist nur  Werbungskosten vorbehalten.</p>
<p>Quelle: Presseinfomation BDL Nr. 22 / 17.08.2011</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/studium-erstausbildung-einkommensteuererklaerung-2010-werbungskosten-absetzen/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/studium-erstausbildung-einkommensteuererklaerung-2010-werbungskosten-absetzen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>04.08.2011 BFH zwei Urteile zur Rentenbesteuerung</title>
		<link>http://hilo-nord.de/04-08-2011-bfh-zwei-urteile-zur-rentenbesteuerung-erwerbsminderungsrente/</link>
		<comments>http://hilo-nord.de/04-08-2011-bfh-zwei-urteile-zur-rentenbesteuerung-erwerbsminderungsrente/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 19:39:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dirk Pohlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Alterseinkünftegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesfinanzhof (BFH)]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrenten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://hilo-nord.de/?p=2206</guid>
		<description><![CDATA[München (bfh) 1. Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen vom 13. April 2011 (X R 54/09 sowie X R 19/09...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<!-- google_ad_section_start -->
<p>München (bfh)<br />
<strong><br />
1. Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten </strong></p>
<p>Der  Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen vom 13. April 2011 (X R  54/09 sowie X R 19/09 und X R 33/09) entschieden, dass auch die  Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht  mit dem &#8211; gewöhnlich niedrigeren &#8211; Ertragsanteil, sondern mit dem sog.  Besteuerungsanteil zu besteuern sind. Diese Besteuerung beruht auf der  Neuregelung der steuerlichen Behandlung der Alterseinkünfte durch das  Alterseinkünftegesetz im Jahr 2004.</p>
<p>Der BFH hatte bereits 2009 und  2010 die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes in Bezug auf die  Altersrenten grundsätzlich bejaht. Nun hat er entschieden, dass die  Neuregelung auch in Bezug auf die Erwerbsminderungsrenten nicht gegen  die Verfassung verstoße.</p>
<p>In dem Streitfall X R 54/09 hatte die  Klägerin im Jahr 2005 eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Diese Rente  wurde mit einem Besteuerungsanteil von 50 % der Besteuerung unterworfen.  Wäre die Rente demgegenüber noch im Jahr 2004 &#8211; dem Jahr vor dem  Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes &#8211; gezahlt worden, wäre sie nur  mit einem Ertragsanteil von 4 % zu besteuern gewesen.</p>
<p>Die durch die  Neuregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes  eingetretene Steuermehrbelastung der Klägerin sah der BFH als durch den  grundlegenden Systemwechsel der Rentenbesteuerung, der durch die  Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden war,  gerechtfertigt an. Es bestehe kein entscheidender Unterschied zu den  Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.</p>
<p><strong>2. Besteuerung von Rentennachzahlungen nach dem Alterseinkünftegesetz </strong></p>
<p>Rentennachzahlungen,  die für Jahre vor 2005 geleistet werden, können nicht mit dem  Ertragsanteil, sondern müssen mit dem durch das Alterseinkünftegesetz  normierten Besteuerungsanteil besteuert werden, wenn die Rentenzahlungen  erst nach dem 1. Januar 2005, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses  Gesetzes, zugeflossen sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in dem  Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10 entschieden und damit ein anders  lautendes Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2009  aufgehoben.</p>
<p>In dem Streitfall hatte die Klägerin im Februar 2003 eine  Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt. Die Rentenversicherung  Bund hatte jedoch erst im Februar 2005 die Erwerbsminderungsrente  rückwirkend bewilligt. Die entsprechenden Rentennachzahlungen wurden von  dem Finanzamt mit dem Besteuerungsanteil von 50 % besteuert und nicht &#8211;  wie von der Klägerin beantragt &#8211; mit dem Ertragsanteil, der in ihrem  Fall 4 % betragen hätte. Das Niedersächsische Finanzgericht hatte der  Klägerin Recht gegeben. Es war der Auffassung, Nachzahlungen für eine  Zeit vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes seien jedenfalls  dann noch nach der alten Rechtslage zu besteuern, wenn der  Steuerpflichtige seine Rente so frühzeitig beantragt habe, dass er die  Zahlungen vor dem 1. Januar 2005 hätte erwarten können.</p>
<p>Der BFH sah  dies anders. Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Renten sei  ausdrücklich auf alle Rentenzahlungen anzuwenden, die nach dem 31.  Dezember 2004 zugeflossen seien. Für eine Einschränkung dieser  Vorschrift bestehe keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.</p>
<p>Aus  diesem Grund hat der BFH auch in den Parallelfällen X R 19/09 und X R  17/10 die Besteuerung der Rentennachzahlungen mit dem Besteuerungsanteil  bestätigt.</p>
<p>Quelle: BFH-Pressemitteilung</p>

<!-- google_ad_section_end -->
<div class='wpfblike' style='height: 40px;'><fb:like href='http://hilo-nord.de/04-08-2011-bfh-zwei-urteile-zur-rentenbesteuerung-erwerbsminderungsrente/' layout='default' show_faces='false' width='500' action='recommend' colorscheme='light'></div>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://hilo-nord.de/04-08-2011-bfh-zwei-urteile-zur-rentenbesteuerung-erwerbsminderungsrente/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

