Falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010; Fehler bei freiwilliger Krankenversicherung

Nach den ersten Beratungen in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung 2010 hat sich herausgestellt, dass es wohl kaum eine richtig ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung 2010 für Arbeitnehmer gibt, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind und für die der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankennversicherung abführt.

Weder die Softwareentwickler im Bereich der Steueranwendungen, vom kleinen Unternehmen bis hin zum im DAX börsennotierten Unternehmen, noch die Nutzer der Steueranwendungen im Bereich der Lohnbuchhaltung, das sind in größeren Firmen die eigenen Personalabteilungen sowie die Steuerberater deren Dienste meist durch kleinere Firmen in Anspruch genommen werden, ist der Fehler in der Form aufgefallen, als dass er noch korrigiert wurde, bzw. sich eine falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010 auf wenige Einzelfälle reduziert.

Eigentlich war alles klar

Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums, BMF-Schreiben vom 26.08.2009, beschreibt die Lohnsteuerbescheinigung 2010. Es sei angemerkt, das Schreiben existiert seit 2009 und ist grundsätzlich gut strukturiert, nur leider nicht für die Fälle, bei denen es um freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer geht, für die der Arbeitgeber die Beiträge abführt. Hier hat das BMF-Schreiben seine Schwächen. Auf diesen besonderen Fall wird weder eindeutig Bezug genommen, auch sind die Formulierungen die diesen Fall beschreiben sollen offensichtlich zweideutig.

Gut beraten, Steuererstattung gesichert

Schon Anfang Januar 2011 sah sich der Direktionsleiter Dirk Pohlmann bei den ersten Beratungen für das Steuerjahr 2010 mit diesem Problem konfrontiert. Die Fälle bezogen sich eben auf die o.g. Personengruppe der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Beiträge abführt.

Mit der Eintragung zur Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 wird der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung des Arbeitnehmers bescheinigt. Mit der folgenden Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 sollen wiederum die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und mit Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 die Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung bescheinigt werden.

Hier erklärte der Direktionsleiter Dirk Pohlmann, zwar führe der Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung ab, als Arbeitnehmer sei man gegenüber der Krankenversicherung jedoch Schuldner der Krankenversicherungsbeiträge, und zwar zu 100%. Demnach sind eben auch 100% als Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung zu bescheinigen. In der vorliegenden Lohnsteuerbescheinigung 2010 wurde der zu bescheinigende Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung jedoch um den Zuschuss des Arbeitgebers gekürzt, insofern wurden also nicht 100% der Beiträge bescheinigt.

Fehler kann mehrer hundert Euro kosten

Ein folgenschwerer Fehler! Die Daten der Lohnsteuerbescheinigung 2010 bilden die Grundlage der Besteuerung. Da sich die Krankenversicherungsbeiträge seit 2010 mit einem möglichen Abschlag von 4% – sofern Anspruch auf Krankengeld besteht –  voll bei der Steuerberechnung bemerkbar machen, hat die falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010 folgende Konsequenz: bei der Steuerberechnung werden immer von den steuerlich wirksamen Aufwendungen des Arbeitnehmers die steuerfreien Zuschüsse abgezogen. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im vorliegenden Fall die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung annähernd zur Hälfte teilen, die Bescheinigung im Bereich der Arbeitnehmerbeiträge lediglich etwa 50% Beitragsaufkommen ausweist, würde  sich nach Abzug der steuerfreien Zuschüsse der Bereich Kranken- und Pflegeversicherung kaum noch auswirken und unser Finanzminister Schäuble sagt „Danke!“. Sofern man hier nicht aufpasst, können einem mehrere hundert Euro bei dem Lohnsteuerjahresausgleich 2010 verloren gehen.

Möglicherweise 5 Millionen Betroffene

Wenige Tage nach der ersten Beratung meldete sich ein weiteres Mitglied zur Beratung an. Im Telefonat stellte sich heraus, das auch hier eine falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010 vorlag. Die verwendete Software im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung kommt von einem großen deutschen Softwareunternehmen. Auf dortige Nachfrage hieß es, erst Anfang Januar 2011, im Dialog mit dem Bundesfinanzministerium, hätte es Klarheit über die vakanten Punkte der Lohnsteuerbescheinigung 2010 gegeben, man sei allerdings nicht bereit, dies zum jetzigen Zeitpunkt noch zu korrigieren.

Übrigens, in Deutschland gibt es etwa 5 Millionen Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind.

Update: Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den Artikeln:

1 Comment

  1. […] Das Bundesfinanzministerium (BMF), unter der Führung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, hat eine Veröffentlichung hinsichtlich der falschen Lohnsteuerbescheinigung 2010 heraus gegeben. Es wird hier noch einmal deutlich gemacht, an welcher Stelle sich der Fehler in die Lohnsteuerbescheinigung 2010 eingeschlichen hat. Ausführliches hierzu in unserem Artikel vom 18.02.2011: Falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010. […]

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