Kleiner Gewerbebetrieb. Dürfen Sie beraten, da der Steuerberater ganz schön hinlangt?

Nein, eine Aufsplittung der steuerlichen Beratung bei Ehegatten ist lt. Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt. Nur bei einer getrennten oder besonderen Veranlagung ist dies möglich, doch sind diese Veranlagungsformen genau zu prüfen, ob sich dadurch nicht eine Verschlechterung Ihrer steuerlichen Situation ergibt.

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