Mit Einführung der Abgeltungssteuer sollte ab dem 01.01.2009 die Besteuerung von Kapitalerträgen zusammengefasst und vereinfacht werden. Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2009 bestätigen diese Hoffnung noch nicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2010 gestalten wird.
Steuerbürger können beantragen, dass ihre Kapitalerträge statt der 25%igen Abgeltungssteuer der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden, sofern dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer führt (§ 32 d Abs. 6 Satz 1 EStG). Dazu werden alle Kapitalerträge, vermindert um den Sparerpauschbetrag, den übrigen Einkünften hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen.
Der Antrag auf diese so genannte Günstigerprüfung kann nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten die Summe der Kapitalerträge beider Ehegatten, gestellt werden. Sinnvoll ist dies beispielsweise bei
- Steuerzahlern, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt,
- Arbeitnehmern deren Kapitalerträge nur knapp über dem Sparerfreibetrag liegen und den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG erhalten,
- Rentnern, die einen Altersentlastungsbetrag nach § 24 a EStG für sich
in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus hat die Praxis in der bisherigen Steuerberatung gezeigt, dass einige Bankinstitute die zur Beantragung der Günstigerprüfung notwendigen Steuerbescheinigungen nicht oder nur zögerlich ausstellen (wollen) oder dazu EDV-technisch bisher nicht in der Lage waren.
Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, weist darauf hin, dass laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.12.2009 (BStBl. 2010 Teil I Seite 79) für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle (also in der Regel die Bank) verpflichtet ist, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster mit den erforderlichen Angaben (§ 32 d EStG) zu erstellen und zwar unabhängig davon, ob ein Steuerabzug vorgenommen wurde oder nicht.