Gehört der Hauptverdiener keiner kirchensteuerpflichtigen Konfession an, während der andere Ehegatte, der keine oder nur niedrige eigene Einkünfte bezieht, Kirchenmitglied ist, muss das Ehepaar grundsätzlich keine Kirchensteuer zahlen.Weiterlesen
Gehört der Hauptverdiener keiner kirchensteuerpflichtigen Konfession an, während der andere Ehegatte, der keine oder nur niedrige eigene Einkünfte bezieht, Kirchenmitglied ist, muss das Ehepaar grundsätzlich keine Kirchensteuer zahlen.Weiterlesen