Karlsruhe schmettert Soli-Klage ab

Karlsruhe (BVerfG) Die Steuerzahler müssen weiter den Solidaritätszuschlag zahlen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Normenkontrollklage des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen den Soli für unzulässig, weil sich die Richter mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts „zum Wesen der Ergänzungsabgabe nicht hinreichend auseinandergesetzt“ hätten (Az.: 2 BvL 3/10).Weiterlesen

Scroll to top