Gehört der Hauptverdiener keiner kirchensteuerpflichtigen Konfession an, während der andere Ehegatte, der keine oder nur niedrige eigene Einkünfte bezieht, Kirchenmitglied ist, muss das Ehepaar grundsätzlich keine Kirchensteuer zahlen.Weiterlesen
Gehört der Hauptverdiener keiner kirchensteuerpflichtigen Konfession an, während der andere Ehegatte, der keine oder nur niedrige eigene Einkünfte bezieht, Kirchenmitglied ist, muss das Ehepaar grundsätzlich keine Kirchensteuer zahlen.Weiterlesen
Karlsruhe (BVerfG) Die Steuerzahler müssen weiter den Solidaritätszuschlag zahlen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Normenkontrollklage des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen den Soli für unzulässig, weil sich die Richter mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts „zum Wesen der Ergänzungsabgabe nicht hinreichend auseinandergesetzt“ hätten (Az.: 2 BvL 3/10).Weiterlesen