Berlin (bdl) Bereits im Sommer 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Sie gilt – anders als die Steuernummer des Finanzamtes – ein Leben lang, von der Geburt bis über den Tod hinaus, sowie auch nach Umzügen oder Eheschließungen. Mittlerweile wird die Identifikationsnummer z. B. benötigt für:
- die erstmalige Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung,
- Anträge auf Steuerklassenwechsel,
- neue oder geänderte Freistellungsaufträge bei den Kapitaleinnahmen,
- für die Eltern als Versicherungsnehmer beim Abzug für Kankenversicherung,
- sowie für zahlreiche andere Anträge oder Mitteilungen.
Recherche der Identifikationsnummer
Was passiert, wenn die Identifikationsnummer vergessen oder verloren wurde oder nicht mehr auffindbar ist? Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat folgende Hinweise zu diesem Problem gegeben:
In der Regel befindet sich die Identifikationsnummer auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte 2010, die auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat. Die Identifikationsnummer kann allerdings nicht beim zuständigen Finanzamt erfragt werden, sondern ausschließlich beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:
- Per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn, (anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort).
- Per Internet: Internetseite des Bundeszentralamtes (www.identifikationsmerkmal.de; unter Kontakt).
Das Bundeszentralamt wird dann die Identifikationsnummer schriftlich mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.