München (sw) Sind Sie Arbeitnehmer und haben für 2008 keine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, dann haben Sie noch bis 31. Dezember 2012 Zeit, für dieses Steuerjahr eine Erklärung abzugeben.
Geht die Einkommensteuererklärung 2008 nur einen Tag später beim Finanzamt ein, wird die Bearbeitung verweigert. Die Abgabe einer freiwilligen Erklärung lohnt sich schon, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 15 Kilometer beträgt und dieser Weg an 230 Arbeitstagen zurückgelegt wurde.Weiterlesen