Berlin Die zweite Phase des Projekts ELENA, der verpflichtende Abruf der Daten, der ursprünglich zum 1.1.2012 beginnen sollte, wird erst zum 1.1.2014 eingeführt, darauf einigte sich der Koalitionsausschuss am 18.11.2010.
Regierungssprecher Seibert und die Sprecherin des BMWi, Brodkorb, verkündeten auf der Regierungspressekonferenz, dass die Testphase von ELENA um zwei Jahre verlängert worden sei. Das Projekt sei damit nicht gestoppt, sondern nur ausgesetzt. Es habe ein Gutachten gegeben, dass ELENA teurer würde, als man vorher angenommen hatte und dass es den Mittelstand belasten würde. Danach habe man entschieden, dass der sog. Wirkbetrieb nicht zum Beginn 2012 kommt, sondern bis 2014 verschoben wird.
Auf die Frage, ob die Unternehmen nach wie vor die Daten melden müssten und ob es bei diesem Verfahren bleibe, antwortete die Sprecherin des BMWi, dass dies Details seien, die zwischen den Ressorts unter Federführung BMAS geklärt werden müssen, nämlich, welche einzelnen Schlussfolgerungen sich aus dem gestrigen Beschluss ergeben würden.
Hintergrund: Ab dem 1.1.2010 müssen alle Gehaltsdaten der Mitarbeiter vom Arbeitgeber jeden Monat elektronisch an die zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung gesendet werden. Dies gilt auch bei gleichbleibendem Einkommen oder andauernder Fehlzeit. Stornierungen bzw. Neuanmeldungen erfolgen analog dem bisherigen DEÜV-Verfahren. Unterteilt wird die Meldung in pflichtbezogene und fallbezogene Bausteine. Fallbezogene Daten sind so schnell wie möglich vom Arbeitgeber zu melden. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss die Meldung spätestens drei Monate vor Austritt erfolgen. Bei Ausbildungsverhältnissen ist mit der letzten Meldung auch das genaue Ende der Ausbildung zu melden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 97 Abs. 2 SGB IV verpflichtet, die Meldungen an die ZSS zu protokollieren und in der Regel innerhalb von zwei Jahren zu löschen.
Quelle: NWB/Regierungspressekonferenz v. 19.11.2010, Mitschrift