Berlin/Hannover – Erzieherinnen müssen kostenlose Mahlzeiten im Kindergarten nicht versteuern. Das Finanzgericht Niedersachsen in Hannover hat geurteilt, dass die Mahlzeiten keinen geldwerten Vorteil darstellen, der lohnsteuerpflichtig ist (Az.: 11 K 384/07).Weiterlesen