Freiwillige Einkommensteuererklärung für 2006 muss bis spätestens 31.12.2010 eingereicht werden!

(BDL) Wichtiger Hinweis: Die Bearbeitung der Steuererklärungen 2003 bis 2005 ist ggf. auch noch möglich!

Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, weist daraufhin, dass freiwillige Einkommensteuererklärungen (Antragveranlagungen bzw. früher Lohnsteuerjahresausgleich) für das Jahr 2006, wenn sie bis zum 31.12.2010 beim Finanzamt eingegangen sind, auch abschließend bearbeitet werden.Weiterlesen

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