Japan-Spenden; Flutkatastrophe nach Erdbeben

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Spenden?

Spenden Sie, wenn es Ihre finanziellen Möglichkeiten erlauben und wenn Sie der Ansicht sind, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist. Seien Sie misstrauisch, wenn jemand Druck auf Sie ausübt und jetzt sofort und ohne Umschweife eine Spende will. Lassen Sie sich weder auf der Straße noch an der Haustür zu einer Spende „überreden“.

Wenn gestern in der Tagesschau über eine große Not berichtet wurde und am nächsten Tag bereits der Spendensammler vor Ihrer Türe steht, der angeblich genau dafür sammelt, sollten Sie sehr skeptisch sein. Seriöse Organisationen fangen mit dem Spendensammeln nicht erst an, wenn etwas passiert ist. Vielmehr wird dort vorgesorgt, damit im Falle eines Falles ohne Rücksicht auf den aktuellen Spendenzufluss schnell geholfen werden kann. (Quelle: Deutscher Spendenrat)

Ich habe großes Mitleid. Soll ich spenden?

Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn jemand auf Ihr Mitleid setzt. Seriöse Organisationen arbeiten NICHT mit der Mitleidsmasche. Seriöse Organisationen vermeiden bewusst gefühlsbetonte Spendenwerbung. (Quelle: Deutscher Spendenrat)

Wofür soll ich spenden?

Entscheiden Sie sich für ca. zwei bis drei Organisationen, die Ihnen wichtig sind. Lassen Sie diesen gezielt Spenden zukommen. Wenn Sie dagegen vielen verschiedenen Organisationen spenden, kann es Ihnen passieren, dass Sie von allen diesen Organisationen zukünftig Schreiben erhalten, die um eine erneute Spende bitten. (Quelle: Deutscher Spendenrat)

Aktuelle Muster für Bestätigungen

München (SW) Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 wurden rückwirkend zum 1. Januar 2007 Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht eingeführt. Dabei wurde die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Geldspenden und Sachzuwendungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 %o der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern angehoben.

Vereinfachter Spendennachweis

Gleichzeitig wurde die Grenze für den erleichterten Spendennachweis für sog. Kleinspenden auf 200 Euro erhöht. Bei Zuwendungen bis zu diesem Betrag reicht der (Überweisungs- )Beleg des Kreditinstituts als Nachweis aus. Bei höheren Spendenbeträgen ist weiterhin eine „Zuwendungsbestätigung“ für die steuerliche Anerkennung notwendig. Die Finanzverwaltung hat die Muster für die Zuwendungsbestätigungen entsprechend überarbeitet.

Vereinfachungsregelung über die 200 Euro hinaus

Bereits Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan, so erklärte der BDL, unterlagen steuerlich dem vereinfachten Spendenabzug. Das ging aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, auf das der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hinwies (Az.: IV C 4 – S 2223/07/0015). Es wurden Spenden aus dem Zeitraum 30. Juli bis 31. Dezember 2010 berücksichtigt. Folgende Bedingungen mussten erfüllt sein: Die Zahlung erfolgte freiwillig und ohne Gegenleistung, für einen steuerbegünstigten Zweck, an eine steuerbegünstigte Organisation und wird mit einem Spendennachweis quittiert. Bei dem vereinfachten Spendenabzug reichte als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, beispielsweise der Kontoauszug.

Ob das Bundesministerium der Finanzen für die Japan-Hilfe eine ähnliche Regelung treffen wird, bleibt abzuwarten. Im Internet werden Stimmen laut, Japan sei ja schließlich kein armes Land, das auf Spenden angewiesen sei. Da Organisationen wie das THW oder das Deutsche Rote Kreuz ihre Hilfen nicht in Rechung stellen, würden zumindest diesen Organisationen Spenden gut zu Gesicht stehen.

Update: BMF beschließt vereinfachten Spendenabzug für Japan

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