Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit den Urteilen vom 09.02.2012 (Az.: VI R 42/11, VI R 44/10) entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung steuerlich nicht wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sondern wie Dienstreisen zu behandeln sind.Weiterlesen