Die Meldungen zu ausstehenden Steuerbescheinigungen 2010 der Banken häufen sich. Die Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ berichtete, einige Banken schaffen es wohl nicht, all ihren Kunden die Steuerbescheinigungen 2010 rechtzeitig zukommen zu lassen.
Übrigens: Auf Verlangen sind Banken verpflichtet, eine Steuerbescheinigung zur Verfügung zu stellen. Sofern Unsicherheit besteht, ob die Hausbank eine Steuerbescheinigung automatisch zu Verfügung stellt, sollte diese angefordert werden.
Abgabetermin der Einkommensteuererklärung: 31.05.2011
Für viele Bürger läuft die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 am 31.05.2011 ab. Diese Abgabefrist gilt für alle, bei denen eine Pflichtveranlagung durchzuführen ist. Hierzu gehören zum Beispiel Rentner, Eheleute mit der Steuerklassenwahl 3/5, oder Arbeitnehmer, die im Jahr 2010 Lohnersatzleistungen erhalten haben.
Antrag auf Fristverlängerung
Wer auf die Steuerbescheingung 2010 seiner Bank wartet und sich nach einer Auskunft seiner Bank noch gedulden soll, kann bei seinem zuständigen Finanzamt einen Fristverlängerungsantrag stellen. Ein Fristverlängerungsantrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Antrag kann also ohne Weiteres, unter Nennung der Gründe, telefonisch gestellt werden.