Länder entscheiden über Rechtsschutz bei Splitting für Lebenspartner

Berlin (bmf) Das BMF gibt sich im Streit um das steuergünstige Ehegatten-Splitting auch für homosexuelle Paare etwas großzügiger. Es will den Finanzbehörden der Länder überlassen, betroffenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs, Hartmut Koschyk, an die Steuerexpertin der Linken, Barbara Höll, hervor.Weiterlesen

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