Vereinfachter Spendenabzug für Japan

Nach einer Umfrage des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) bei insgesamt 24 Hilfswerken und Spendenbündnissen wurden in Deutschland bisher 17 Millionen Euro (Stand 25.03.2011) für die Opfer des Erdbebens und Tsunamis in Japan gespendet. Zum gleichen Zeitpunkt waren im Jahr 2010 für die Erdbebenopfer auf Haiti bereits 86 Millionen Euro und für die Betroffenen der Überschwemmung in Pakistan 24 Millionen Euro gespendet worden.

Spenden von der Steuer absetzen

Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine weist daraufhin, dass Spenden (Zuwendungen) steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können, wenn sie

  • freiwillig und ohne Gegenleistung
  • für steuerbegünstigte Zwecke
  • an steuerbegünstigte Organisationen geleistet und
  • mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Ohne Zuwendungsbestätigung gibt es grundsätzlich auch keine Steuerermäßigung! Diese Bescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug. In bestimmten Spendensituationen bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Als Nachweis gilt dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking, wenn

die Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines von den obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu bestimmenden Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer öffentlichen Dienststelle oder eines Spitzenverbands der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen eingezahlt worden ist, oder

die Zuwendung den Betrag von 200 EUR nicht übersteigt und der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist, oder

eine unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz fallende Einrichtung ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Steuerfreistellung des Empfängers auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

BMF ermöglicht vereinfachten Spendenabzug

Wie bei den Opfern der Tsunamikatastrophe im Jahr 2004 hat das BMF nunmehr mit Schreiben vom 24.03.2011 (Az.: IV C 4 – S 2223/07/0015 :005) die Freigabe für den vereinfachten Spendenabzug an die Opfer der Erdbeben und Tsunamikatastrophe von Japan für den Zeitraum 11.03. bis 31.12.2011 erteilt.

Unabhängig davon sind Spenden und Mitgliedsbeiträge nur begrenzt als Sonderausgaben abzugsfähig und zwar bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG).

Japan-Spenden; Flutkatastrophe nach Erdbeben

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Spenden?

Spenden Sie, wenn es Ihre finanziellen Möglichkeiten erlauben und wenn Sie der Ansicht sind, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist. Seien Sie misstrauisch, wenn jemand Druck auf Sie ausübt und jetzt sofort und ohne Umschweife eine Spende will. Lassen Sie sich weder auf der Straße noch an der Haustür zu einer Spende „überreden“.

Wenn gestern in der Tagesschau über eine große Not berichtet wurde und am nächsten Tag bereits der Spendensammler vor Ihrer Türe steht, der angeblich genau dafür sammelt, sollten Sie sehr skeptisch sein. Seriöse Organisationen fangen mit dem Spendensammeln nicht erst an, wenn etwas passiert ist. Vielmehr wird dort vorgesorgt, damit im Falle eines Falles ohne Rücksicht auf den aktuellen Spendenzufluss schnell geholfen werden kann. (Quelle: Deutscher Spendenrat)

Ich habe großes Mitleid. Soll ich spenden?

Besondere Vorsicht ist immer dann geboten, wenn jemand auf Ihr Mitleid setzt. Seriöse Organisationen arbeiten NICHT mit der Mitleidsmasche. Seriöse Organisationen vermeiden bewusst gefühlsbetonte Spendenwerbung. (Quelle: Deutscher Spendenrat)

Wofür soll ich spenden?

Entscheiden Sie sich für ca. zwei bis drei Organisationen, die Ihnen wichtig sind. Lassen Sie diesen gezielt Spenden zukommen. Wenn Sie dagegen vielen verschiedenen Organisationen spenden, kann es Ihnen passieren, dass Sie von allen diesen Organisationen zukünftig Schreiben erhalten, die um eine erneute Spende bitten. (Quelle: Deutscher Spendenrat)

Aktuelle Muster für Bestätigungen

München (SW) Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 wurden rückwirkend zum 1. Januar 2007 Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht eingeführt. Dabei wurde die Höchstgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Geldspenden und Sachzuwendungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 %o der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern angehoben.

Vereinfachter Spendennachweis

Gleichzeitig wurde die Grenze für den erleichterten Spendennachweis für sog. Kleinspenden auf 200 Euro erhöht. Bei Zuwendungen bis zu diesem Betrag reicht der (Überweisungs- )Beleg des Kreditinstituts als Nachweis aus. Bei höheren Spendenbeträgen ist weiterhin eine „Zuwendungsbestätigung“ für die steuerliche Anerkennung notwendig. Die Finanzverwaltung hat die Muster für die Zuwendungsbestätigungen entsprechend überarbeitet.

Vereinfachungsregelung über die 200 Euro hinaus

Bereits Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan, so erklärte der BDL, unterlagen steuerlich dem vereinfachten Spendenabzug. Das ging aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, auf das der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hinwies (Az.: IV C 4 – S 2223/07/0015). Es wurden Spenden aus dem Zeitraum 30. Juli bis 31. Dezember 2010 berücksichtigt. Folgende Bedingungen mussten erfüllt sein: Die Zahlung erfolgte freiwillig und ohne Gegenleistung, für einen steuerbegünstigten Zweck, an eine steuerbegünstigte Organisation und wird mit einem Spendennachweis quittiert. Bei dem vereinfachten Spendenabzug reichte als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, beispielsweise der Kontoauszug.

Ob das Bundesministerium der Finanzen für die Japan-Hilfe eine ähnliche Regelung treffen wird, bleibt abzuwarten. Im Internet werden Stimmen laut, Japan sei ja schließlich kein armes Land, das auf Spenden angewiesen sei. Da Organisationen wie das THW oder das Deutsche Rote Kreuz ihre Hilfen nicht in Rechung stellen, würden zumindest diesen Organisationen Spenden gut zu Gesicht stehen.

Update: BMF beschließt vereinfachten Spendenabzug für Japan

Scroll to top