Kapitalerträge

  • Berlin (bdl) Grundsätzlich ist die Steuer auf Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 mit der Einbehaltung der Abgeltungsteuer erledigt, sodass die Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.

    Außergewöhnliche Belastungen erfordern Angabe der Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Berlin (bdl) Grundsätzlich ist die Steuer auf Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 mit der Einbehaltung der Abgeltungsteuer erledigt, sodass die Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.

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  • Ab 1.1.2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Ziel dieser Neuregelung ist, die Besteuerung von Kapitalerträgen und Kursgewinnen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Alle Kapitalerträge – wie Zinsen und Dividenden – aber...

    Abgeltungsteuer ab 01. Januar 2009

    Ab 1.1.2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt. Ziel dieser Neuregelung ist, die Besteuerung von Kapitalerträgen und Kursgewinnen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Alle Kapitalerträge – wie Zinsen und Dividenden – aber...

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  • Koblenz (ofd) Seit dem 1. Januar 2011 sind bei Banken und Finanzdienstleistern neu erteilte oder geänderte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge nur dann wirksam, wenn sie die Identifikationsnummer des Kontoinhabers und ggf....

    Steuer-Identifikationsnummer bei Freistellungsaufträgen erforderlich

    Koblenz (ofd) Seit dem 1. Januar 2011 sind bei Banken und Finanzdienstleistern neu erteilte oder geänderte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge nur dann wirksam, wenn sie die Identifikationsnummer des Kontoinhabers und ggf....

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