Sofern Sie mit Ihren Einkünften in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen wir auch in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz tätig werden.
Sofern Sie mit Ihren Einkünften in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen wir auch in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz tätig werden.