Keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben, muss ich kündigen?

Ja,so wie Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben (per Unterschrift), müssen Sie auch Ihren Austritt (Kündigung) erklären. Auch das ist, wie vieles andere in unserem Leben im Gesetz (hier dem Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Achten Sie bitte unbedingt auf eine fristgemäße Kündigung, denn diese ist nur dann wirksam, wenn sie bis zum 30. September eines Jahres beim Vorstand eingeht. Beispiel: Sie möchten zum Jahresende kündigen – dann muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Vorstand eingegangen sein.

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