Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung 2010 – Finanzamt erkennt jetzt Fehler!

Berlin (bdl) Ab dem Kalenderjahr 2010 sind Krankenversicherungsbeiträge für die Basisversorgung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei freiwillig Versicherten war die ungeprüfte Übernahme der in der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Krankenversicherungsbeiträge zunächst problematisch. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe auch BMF-Schreiben vom 26.8.2009, IV C 5 – S 2378/09/10002 , und vom 23.8.2010, IV C 5 -S 2378 /09/10006, zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010 und 2011) ist der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler). Die Arbeitgeberzuschüsse sind beim Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung daher nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Die Arbeitgeberzuschüsse stellen lediglich einen „Korrekturposten“ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dar.

Hier sind häufig gekürzte und damit falsche Beiträge aufgeführt, was laut Bundesfinanzministerium (BMF) nicht zu Nachteilen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führt. Die Finanzverwaltung erkennt nunmehr maschinell die Fehler und berücksichtigt daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge in zutreffender Höhe. Der BDL empfiehlt jedoch grundsätzlich zu prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wurden.

In Fällen, in denen der freiwillig versicherte Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Selbstzahler), sind unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung keine Eintragungen vorzunehmen. Arbeitgeberzuschüsse sind unabhängig davon unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen

Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL ergänzt: „Diese Selbstzahler unter den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen erhalten in den nächsten Tagen von Ihrer Krankenkasse die für die Steuererklärung wichtigen Krankenversicherungsnachweise zur Vorlage beim Finanzamt.“

Falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010; Steuerzahler übernehmen Rechnung und Risiko

Das war ja zu erwarten! Softwarehäuser und Arbeitgeber wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Rückendeckung des Finanzausschusses des Bundestages erlöst. Die bereits ausgestellten und übermittelten fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen 2010 müssen nun endgültig nicht mehr korrigiert werden. Jedoch ein großes Lob für die Firmen, die sich um Korrektur bemüht oder fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen bereits berichtigt haben.

Kurzer Rückblick

Anfang Januar 2011 tauchten die ersten fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen 2010 auf. Es betraf jedoch nur die Personengruppe der freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge abführt. Die Eintragungen hinsichtlich der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung wurden falsch bescheinigt. Es wurden lediglich die um den Arbeitgeberzuschuss gekürzten Beiträge bescheinigt.

Wie kam es zu dem Fehler

Man hatte hier wohl den Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung eines Pflichtversicherten im Sinn. Dieser belief sich im Jahr 2010 auf 7,9% (Arbeitgeberanteil 7,0%). Der Arbeitnehmerbeitrag eines freiwillig Versicherten beläuft sich jedoch auf 14,9%, dieser wäre zu bescheinigen. Während der Arbeitgeberanteil bei Pflichtversicherten in der Lohnsteuerbescheinigung überhaupt nicht erwähnt wird, ist der Arbeitgeberzuschuss für freiwillig Versicherte zu bescheinigen.

Bei der Steuerberechnung, Basis hierfür ist die übermittelte Lohnsteuerbescheinigung, hätte das Finanzamt vom fälschlicherweise gekürzten Arbeitnehmerbeitrag den Arbeitgeberzuschuss noch einmal abgezogen. Der Bereich der abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge wäre damit so gut wie neutralisiert. Mehrere hundert Euro hätte dieser Fehler kosten.

BMF meldet sich zu Wort

Mit der Pressemeldung vom 11.02.2011 hatte das Bundesministerium der Finanzen geraten, die fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen zu berichtigen und das BMF-Schreiben vom 26.08.2009, mit dem festgelegt wurde wie die Lohnsteuererbscheinigung 2010 und 2011 auszustellen wäre, umzusetzen. In einer Ergänzung zu dieser Meldung am 23.02.2011 stellt das BMF klar:

Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer führt. Die Fälle mit fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung 2010 werden maschinell erkannt. Das Finanzamt berücksichtigt daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass die betroffenen Arbeitnehmer prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Es ist damit nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.

Restrisiko verbleibt jedoch beim Arbeitnehmer

Damit steht fest, die Softwarehäuser müssen nicht nacharbeiten, die Arbeitgeber müssen nicht korrigieren und erneut die Daten übermitteln. Das Finanzamt wird es schon richten. Das BMF rät jedoch zur Überprüfung der Steuerbescheide. Zu Recht, denn auch im Finanzamt können Fehler passieren.

Update: Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in dem Artikel:

BMF rät: Neuaustellung der fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung 2010

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), unter der Führung von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, hat eine Veröffentlichung hinsichtlich der falschen Lohnsteuerbescheinigung 2010 heraus gegeben. Es wird hier noch einmal deutlich gemacht, an welcher Stelle sich der Fehler in die Lohnsteuerbescheinigung 2010 eingeschlichen hat. Ausführliches hierzu in unserem Artikel vom 18.02.2011: Falsche Lohnsteuerbescheinigung 2010.

BMF erklärt wie zu bescheinigen ist

Hierzu die Erläuterung des BMF: „Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe auch BMF-Schreiben vom 26. August 2009, (…) zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010 und 2011) ist der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler). Arbeitgeberzuschüsse sind beim Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Die Arbeitgeberzuschüsse stellen insoweit einen „Korrekturposten“ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dar.“

Lohnsteuerbescheinigung bei Selbstzahler eher unproblematisch

So weit, so gut! Weiterhin wird erklärt, in wie weit bei den sogenannten „Selbstzahlern“ zu verfahren ist. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung werden bei der Personengruppe der Selbstzahler, schon fast selbsterklärend, nicht durch den Arbeitgeber abgeführt. Insofern bleiben natürlich die entsprechenden Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und 2011 leer. Für Selbstzahler ist das Risiko einer falschen Lohnsteuerbescheinigung eher gering. Lediglich der Arbeitgeberzuschuss zur  gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird in der Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und 2011 untergebracht, eben genauso wie bei den Firmenzahlern.

Arbeitgeber „sollte“ Daten erneut übermitteln und bescheinigen

Die Lösung wurde in der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums (BMF) gleich mitgeliefert. Hierzu erklärt das BMF: „Hat der Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unzutreffend unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt, sollte die Lohnsteuerbescheinigung 2010 mit dem zutreffenden Ausweis der Beiträge unter Nummer 25 und 26 erneut übermittelt und dem Arbeitnehmer ein korrigierter Ausdruck ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint.“

Das unscheinbare Wort „sollte“, erfüllt die vermeintlich pragmatische Lösung schon mit einer gewissen Brisanz, der letzte Halbsatz lässt dann keinen Zweifel mehr offen. Der Arbeitgeber kann, muss aber nicht! Die Frage, wann die erneute Datenübermittlung und das aushändigen eines korrigierten Ausdrucks  „wirtschaftlich zumutbar“ wäre, wird einige interessante Antworten zu Tage fördern.  Sofern also der Arbeitgeber die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung aufgrund einer unzumutbaren Belastung nicht vornimmt, ist der Leid tragende der Arbeitnehmer.

Steuerzahler vs. Wirtschaft

Damit die Arbeitgeber die Daten richtig übermitteln können, wären zuerst die Vorleistungen der Softwareunternehmen gefragt. Diese müssten ihre Software für den Bereich Lohn- und Gehalt in Teilen umprogrammieren. Möglicherweise scheitert der erneute Datenversand der Arbeitgeber schon daran. In diesem Fall wäre dann wieder Handarbeit im Finanzamt angesagt. Hier müssen die Finanzbeamten auf die fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung sensibilisiert werden, damit eine zutreffende Besteuerung stattfinden kann und kein Arbeitnehmer aufgrund eines nicht ihm zuzuschreibenden Fehlers benachteilgt wird. Sofern diese Prognose eintrifft, zahlt der Steuerzahler mal wieder die Rechnung für die Wirtschaft.

Artikel Aktualisierung: Update der Softwarehäuser

  • Das Softwarehaus ADDISON hat Anwendermeldung zur Folge bereits im Jahr 2010 die Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung sinngemäß in ihrer Software umgesetzt. Offensichtlich wurde das BMF-Schreiben richtig interpretiert und die Arbeitnehmer, die 100% der Beiträge schulden, bekamen und bekommen auch 100% bescheinigt.
  • Das Softwarehaus AGENDA hatte bereits am 03.02.2011 ein entsprechendes Update zur Korrektur und erneuter Datenauslieferung der betroffenen Lohnsteuerbescheinigungen ausgeliefert.
  • Am 17.02.2011 hat die DATEV ein entsprechendes Update zur Korrektur und erneuter Datenauslieferung der betroffenen Lohnsteuerbescheinigungen angekündigt. Dieses solle in Kürze zur Verfügung stehen. Für alle Arbeitgeber, die eine Mehrbelastung in Form einer Korrektur möglicherweise nicht auf sich nehmen wollen, hat die DATEV bereits im Januar ein Musteranschreiben für deren Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt.
  • SAP hat, laut einer Meldung bei haufe.de vom 17.02.2011, ebenfalls ein entsprechendes Update bis zum Ende der Woche angekündigt. Das wäre dann der 18.02.2011 gewesen.

Update: Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in den Artikeln:

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