Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?

Eine Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein bringt zum Einen den Vorteil, genau zu wissen, welche finanzielle Belastung Sie das ganze Jahr über haben (nur den einmaligen Mitgliedsbeitrag!) und zum Anderen die Gewissheit, dass wir zur Durchsetzung Ihrer rechtlich fundierten Ansprüche auch vor dem Finanzgericht für Sie tätig werden – also praktisch eine Rechtsschutzversicherung im finanzgerichtlichen Verfahren!

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Wie werde ich im Lohnsteuerhilfeverein Mitglied?

Das ist relativ einfach. Für die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein benötigen wir von Ihnen eine Unterschrift unter die Beitrittserklärung, falls Sie verheiratet sind, auch die Unterschrift Ihres Ehepartners. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich eine Lastschrifteinzugsermächtigung unterzeichnen. Das erleichtert Ihnen die Entrichtung des Beitrags und uns den kostenträchtigen Versand einer Beitragsrechnung in den Folgejahren (als Lohnsteuerhilfeverein müssen wir nämlich genau nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten).

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