Falls Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, müssen Sie diese Möglichkeit als so genannten geldwerten Vorteil versteuern. Das bedeutet: Zu Ihrem steuerpflichtigen Arbeitslohn wird dieser Vorteil hinzugerechnet und von dem erhöhten Betrag die Lohnsteuer und gegebenenfalls die Sozialversicherung ermittelt.
Bei einem Firmenwagen gibt es zwei Möglichkeiten, diesen geldwerten Vorteil zu ermitteln.
1. Die 1%- Methode:
Der geldwerte Vorteil wird pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises plus Kosten der Sonderausstattung pro Monat angesetzt. Zusätzlich werden noch für eventuelle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03% des Listenpreises x Entfernungskilometer pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert.
2. Die Fahrtenbuchmethode:
Hier wird der Betrag, der auf die private Nutzung entfällt, genau ermittelt. Dazu ist ein von Ihnen ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch und die Auflistung aller Kosten des PKWs (Abschreibung bzw. Leasing, Benzin, Versicherung, Kfz-Steuer usw.) notwendig. Die Aufzeichnung dieser Kosten muss der Arbeitgeber vornehmen. Zwar ist diese Methode aufwendiger, aber oft lohnt sich die Mehrarbeit und Sie können damit Steuern einsparen. Wichtig: Das Fahrtenbuch muß jeweils für ein ganzes Jahr erstellt werden, ein unterjähriger Wechsel von der 1%-Methode hin zum Fahrtenbuch ist nicht möglich. Lediglich ein Fahrzeugwechsel eröffnet diese Möglichkeit. Wer also in den nächsten Tagen seinen neuen Firmenwagen abholt, sollte sich vorher noch ein Fahrtenbuch kaufen.
Fragen Sie Ihren Berater. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen bzw. berechnen die für Sie günstigere Variante.
Nutzungsentgelte und Zuzahlungen
1. Nutzungsentgelte
… die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den ermittelten geldwerten Vorteil.
2. Zuzahlungen zu den laufenden Kosten (z.B. Benzinkosten)
… werden bei Anwendung der 1%-Methode nicht berücksichtigt. Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die Aufwendungen nach Auffassung des Bundesfinanzhofes als Werbungskosten abziehbar. Nach Auffassung der Finanzverwaltung mindern diese den geldwerten Vorteil. Beide Varianten können im Einzelfall günstiger sein.
3. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten (z.B. Sonderausstattung)
… mindern den geldwerten Vorteil und damit Ihren steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.
Beispiel:
Hans Meier erhält im Oktober 2009 einen Firmenwagen. Listenpreis 25.000 €. Für das Jahr 2009 wird für die private Nutzung pauschal ein geldwerter Vorteil von 750 € versteuert. Die Kosten der Klimaanlage von 2000 € hat Herr Meier übernommen. Falls er den Betrag im Jahr 2009 voll bezahlt, wird er mit dem geldwerten Vorteil verrechnet. Der verbleibende Betrag von 1250 € wird im Jahr 2010 mit dem geldwerten Vorteil verrechnet.