Änderung Steuerklasse 2020; Formular Steuerklassenwechsel 2020

Zur Erinnerung: „Das Bundesministerium für Finanzen hatte die Abschaffung der Lohnsteuerkarte mit dem Jahr 2010 geplant. Das Vorhaben konnte nicht umgesetzt werden, daher behielt die Lohsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit, da die Umsetzung von ELSTAM (papierlose Lohnsteuerkarte) nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen konnte. Ab 2013 (geplant war dies für 2011) wird ELSTAM eingesetzt!“.

Insofern richtig, Sie haben keine Lohnsteuerkarte 2020 erhalten, da diese durch ein Schreiben ersetzt wurde, das über die elektronischen Steuerabzugsmerkmale informiert. Das Schreiben wird etwa zur selben Zeit wie früher die Lohnsteuerkarten versandt.Weiterlesen

Steuer-Identifikationsnummer möglicherweise verfassungswidrig?

Berlin (bdl) Seit mehr als zwei Jahren wird die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), auch in der Lohnsteuerkarte 2010 (die auch als Lohnsteuerkarte 2011 gilt) eingedruckt, vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn an alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland versandt. Mit ihrer Einführung der sollte das Besteuerungsverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.

Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken klagten zahlreiche Steuerbürger beim bundesweit zuständigen Finanzgericht in Köln und wiesen daraufhin, dass die bundeseinheitliche Einführung der Steuer-ID den Weg zum „gläsernen Bürger“ bereite.

Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat in seinen Entscheidungen vom 7. Juli 2010 (Az.: unter anderem 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08) die Klagen abgewiesen, mit dem Hinweis die Steuer-ID stelle lediglich ein behördeninternes Ordnungsmerkmal dar. Gleichzeitig äußerte das Gericht jedoch auch erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer.

Aufgrund der zentralen Erfassung der Bürger besteht die Möglichkeit, durch entsprechende Erweiterungen der zu speichernden Daten bzw. durch die Vernetzung verschiedener Datenpools einen großen zentralen Datenbestand zu schaffen. Hieraus könnte sich künftig auch die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ergeben. Es sei fraglich, ob es zum Zwecke der gleichmäßigen Besteuerung tatsächlich erforderlich sei, die Steuer-ID „flächendeckend“ zuzuteilen und „flächendeckend“ Daten zu speichern, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen schon einen Besteuerungstatbestand erfüllt hätten. Diesbezüglich komme es in gewisser Weise zu einer „Vorratsdatenspeicherung“.

Zwar führten diese Zweifel nicht zu einer unmittelbaren Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, allerdings wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Erich Nöll, GF des BDL: „Sollten die Richter am Bundesfinanzhof zu der gleichen Auffassung gelangen wie die Kölner Finanzrichter, wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der spannenden Frage auseinandersetzen müssen.“

Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren

Berlin (bdl) Bereits im Sommer 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

Sie gilt – anders als die Steuernummer des Finanzamtes – ein Leben lang, von der Geburt bis über den Tod hinaus, sowie auch nach Umzügen oder Eheschließungen. Mittlerweile wird die Identifikationsnummer z. B. benötigt für:

  • die erstmalige Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung,
  • Anträge auf Steuerklassenwechsel,
  • neue oder geänderte Freistellungsaufträge bei den Kapitaleinnahmen,
  • für die Eltern als Versicherungsnehmer beim Abzug für Kankenversicherung,
  • sowie für zahlreiche andere Anträge oder Mitteilungen.

Recherche der Identifikationsnummer

Was passiert, wenn die Identifikationsnummer vergessen oder verloren wurde oder nicht mehr auffindbar ist? Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat folgende Hinweise zu diesem Problem gegeben:

In der Regel befindet sich die Identifikationsnummer auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte 2010, die auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat. Die Identifikationsnummer kann allerdings nicht beim zuständigen Finanzamt erfragt werden, sondern ausschließlich beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:

  1. Per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn, (anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort).
  2. Per Internet: Internetseite des Bundeszentralamtes (www.identifikationsmerkmal.de; unter Kontakt).

Das Bundeszentralamt wird dann die Identifikationsnummer schriftlich mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

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