Änderung Steuerklasse 2020; Formular Steuerklassenwechsel 2020

Zur Erinnerung: „Das Bundesministerium für Finanzen hatte die Abschaffung der Lohnsteuerkarte mit dem Jahr 2010 geplant. Das Vorhaben konnte nicht umgesetzt werden, daher behielt die Lohsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit, da die Umsetzung von ELSTAM (papierlose Lohnsteuerkarte) nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen konnte. Ab 2013 (geplant war dies für 2011) wird ELSTAM eingesetzt!“.

Insofern richtig, Sie haben keine Lohnsteuerkarte 2020 erhalten, da diese durch ein Schreiben ersetzt wurde, das über die elektronischen Steuerabzugsmerkmale informiert. Das Schreiben wird etwa zur selben Zeit wie früher die Lohnsteuerkarten versandt.Weiterlesen

Lohnsteuerjahresausgleich 2016; bei Steuerklasse 3 und 5 droht Nachzahlung

Ehepaare entscheiden sich häufig für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Aber Achtung: Die Steuerklassenwahl 3 und 5 führt immer zu einer Pflichtveranlagung, eine Einkommensteuererklärung muss also in jedem Fall beim Finanzamt eingereicht werden.

Zuteilung der Steuerklassen

Regelmäßig fällt die Entscheidung, dem Besserverdienenden die Steuerklasse 3 zu überlassen. Zweckmäßig ist diese Kombination, sofern dieser Ehepartner mehr als 60% des gemeinsamen Bruttoeinkommens erzielt. Dies führt vorerst zu einer insgesamt geringeren Lohnsteuerbelastung des Haushaltseinkommens. Steuern sparen funktioniert so jedoch nicht. Die zusätzliche Lohnsteuerentlastung wird durch den Lohnsteuerjahresausgleich teilweise wieder zurückgeführt.

Bei der durch die Steuerklassenkombination 3 und 5 unvermeidbaren Folge, einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen zu müssen, müssen Ehepaare überdies seit dem Veranlagungsjahr 2010 mit einer noch geringeren Steuererstattung bzw. höheren Steuernachzahlung rechnen. Grund dafür ist, dass bei der Steuerklasse 5 ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.

Nachteile der Vorsorgepauschale

Durch die sogenannte Vorsorgepauschale fällt die monatliche Lohnsteuer geringer aus als in den Vorjahren, bei gleichen Verdiensten. Wer hier nicht mit erhöhten Aufwendungen, z.B. im Bereich der Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen entgegen halten kann, wird daher zwangsläufig zur Kasse gebeten.

Wenn die Schere auseinander geht

Beispiel: Je größer die Gehaltsunterschiede der Ehepartner sind, desto unangenehmer wird der Lohnsteuerjahresausgleich. Bei einem Ehepaar (je 12 Gehälter und kirchensteuerpflichtig) mit 15.000 Euro und 35.000 Euro Bruttojahresgehalt sowie Steuerklasse 5 und 3, kann die Nachzahlung 920 Euro betragen. Dieses Ehepaar musste im Vergleich zum Jahr 2009 lediglich 190 Euro Steuern nachzahlen.

Alternative Steuerklassen

Alternativen zu der Steuerklassenwahl 3 und 5 sind die Kombinationen 4  und 4 oder auch das neue Faktorverfahren zur Steuerklasse 4. Bei der Steuerklasse 4-Faktor errechnet das Finanzamt für beide Ehegatten auf Antrag die voraussichtlich zu zahlende Steuerlast. Durch den monatlichen Lohnsteuerabzug wird die vorausberechnete Steuer dann getilgt. Das Ergebnis für den Lohnsteuerjahresausgleich könnte im optimalen Fall dann so aussehen: Steuernachzahlung/-erstattung 0 Euro.

Ausbildung beginnt in 2011; Ersatzbescheinigung als Lohnsteuerkarte 2011 vom Finanzamt

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Wohnsitzfinanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Bei ledigen Arbeitnehmern, die ab 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen, darf der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, sofern der Auszubildende seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Neu einzutragende Freibeträge oder Änderungen für 2011 müssen ebenfalls bei dem ab 01.01.2011 zuständigen Wohnsitzfinanzamt eingetragen werden. Zu beachten ist, dass Freibeträge immer zur Veranlagungspflicht führen.

Änderungen der Steuerklasse 2011, Lohnsteuerkarte 2010/2011

Sie haben keine Lohnsteuerkarte 2011 erhalten? Das ist richtig! Die Lohnsteuerkarten 2010 behalten ihre Gültigkeit. Das Bundesministerium für Finanzen hatte die Abschaffung der Lohnsteuerkarte mit dem Jahr 2010 geplant. Dies konnte nicht umgesetzt werden, daher behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit, da die Umsetzung von ELSTAM (papierlose Lohnsteuerkarte) nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen konnte. Ab 2012 (geplant für 2011) wird ELSTAM eingesetzt!Weiterlesen

Steuer-Identifikationsnummer möglicherweise verfassungswidrig?

Berlin (bdl) Seit mehr als zwei Jahren wird die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), auch in der Lohnsteuerkarte 2010 (die auch als Lohnsteuerkarte 2011 gilt) eingedruckt, vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn an alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland versandt. Mit ihrer Einführung der sollte das Besteuerungsverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.

Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken klagten zahlreiche Steuerbürger beim bundesweit zuständigen Finanzgericht in Köln und wiesen daraufhin, dass die bundeseinheitliche Einführung der Steuer-ID den Weg zum „gläsernen Bürger“ bereite.

Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat in seinen Entscheidungen vom 7. Juli 2010 (Az.: unter anderem 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08) die Klagen abgewiesen, mit dem Hinweis die Steuer-ID stelle lediglich ein behördeninternes Ordnungsmerkmal dar. Gleichzeitig äußerte das Gericht jedoch auch erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer.

Aufgrund der zentralen Erfassung der Bürger besteht die Möglichkeit, durch entsprechende Erweiterungen der zu speichernden Daten bzw. durch die Vernetzung verschiedener Datenpools einen großen zentralen Datenbestand zu schaffen. Hieraus könnte sich künftig auch die Gefahr der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ergeben. Es sei fraglich, ob es zum Zwecke der gleichmäßigen Besteuerung tatsächlich erforderlich sei, die Steuer-ID „flächendeckend“ zuzuteilen und „flächendeckend“ Daten zu speichern, unabhängig davon, ob die betreffenden Personen schon einen Besteuerungstatbestand erfüllt hätten. Diesbezüglich komme es in gewisser Weise zu einer „Vorratsdatenspeicherung“.

Zwar führten diese Zweifel nicht zu einer unmittelbaren Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, allerdings wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Erich Nöll, GF des BDL: „Sollten die Richter am Bundesfinanzhof zu der gleichen Auffassung gelangen wie die Kölner Finanzrichter, wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der spannenden Frage auseinandersetzen müssen.“

Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren

Berlin (bdl) Bereits im Sommer 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

Sie gilt – anders als die Steuernummer des Finanzamtes – ein Leben lang, von der Geburt bis über den Tod hinaus, sowie auch nach Umzügen oder Eheschließungen. Mittlerweile wird die Identifikationsnummer z. B. benötigt für:

  • die erstmalige Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung,
  • Anträge auf Steuerklassenwechsel,
  • neue oder geänderte Freistellungsaufträge bei den Kapitaleinnahmen,
  • für die Eltern als Versicherungsnehmer beim Abzug für Kankenversicherung,
  • sowie für zahlreiche andere Anträge oder Mitteilungen.

Recherche der Identifikationsnummer

Was passiert, wenn die Identifikationsnummer vergessen oder verloren wurde oder nicht mehr auffindbar ist? Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat folgende Hinweise zu diesem Problem gegeben:

In der Regel befindet sich die Identifikationsnummer auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnsteuerkarte 2010, die auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat. Die Identifikationsnummer kann allerdings nicht beim zuständigen Finanzamt erfragt werden, sondern ausschließlich beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:

  1. Per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn, (anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort).
  2. Per Internet: Internetseite des Bundeszentralamtes (www.identifikationsmerkmal.de; unter Kontakt).

Das Bundeszentralamt wird dann die Identifikationsnummer schriftlich mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Scroll to top