Berlin (BDL) Der Staat macht keine große Werbung dafür, dass Verbraucher ihre Einkommensteuererklärung, von vielen noch Lohnsteuerjahresausgleich genannt, abgeben. Im Gegenteil: Jetzt soll sogar noch die sogenannte nur zweijährige Steuererklärung kommen. Das Problem derzeit: Sehr viele, zu viele Bürger verzichten bereits jetzt auf die Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) und verschenken damit jährlich mehrere hundert Euro.Weiterlesen
Wie werde ich im Lohnsteuerhilfeverein Mitglied?
Das ist relativ einfach. Für die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein benötigen wir von Ihnen eine Unterschrift unter die Beitrittserklärung, falls Sie verheiratet sind, auch die Unterschrift Ihres Ehepartners. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich eine Lastschrifteinzugsermächtigung unterzeichnen. Das erleichtert Ihnen die Entrichtung des Beitrags und uns den kostenträchtigen Versand einer Beitragsrechnung in den Folgejahren (als Lohnsteuerhilfeverein müssen wir nämlich genau nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten).