(BDL) Seit dem Jahr 2010 ist die Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen neu geregelt worden. Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind nun größten Teils unbeschränkt abzugsfähig. Um dies zu gewährleisten, müssen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung folgende Belege vorgelegt werden:
1. Gesetzlich versicherte bzw. freiwillig versicherte Arbeitnehmer (wenn Krankengeldanspruch besteht):
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2013 und die letzte Gehaltsabrechnung 2013
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den gezahlten Zusatzbeitrag (max. 8 € monatlich)
Hinweis: Wurden von der Krankenkasse Bonusleistungen gewährt, sind diese von den Aufwendungen zu kürzen. Entsprechende Belege sind vorzulegen.
2. Privat versicherte Arbeitnehmer (gilt auch für Beamte):
Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die unbeschränkt abzugsfähigen Beiträge (Aufteilung in Basis- und Wahlleistungen, sowie die Höhe der Pflegepflichtversicherung)
3. Rentner:
– gesetzlich versichert:
- Rentenbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung zum 01. Juli 2013
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den gezahlten Zusatzbeitrag (max. 8,– € monatlich)
- Beleg über evtl. erhaltene Bonusleistungen der Krankenkasse
– privat versichert bzw. freiwillig gesetzlich versichert:
- Rentenbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung zum 01. Juli 2013
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die unbeschränkt abzugsfähigen Beiträge (Aufteilung in Basis- und Wahlleistungen sowie die Höhe der Pflegepflichtversicherung)