München (sz) Altersvorsorge, das ist für viele Deutsche ein lästiges Thema, wie die „Süddeutsche Zeitung“ in München meldet. Zusätzlich auch noch Papierkram zu erledigen, um eine staatliche Förderung zu bekommen – das überfordert noch mehr Menschen. Die Folge: Riester-Sparer ließen sich im Jahr 2007 rund 977 Millionen Euro entgehen,Weiterlesen
Riester-Sparer rufen Zulagen nicht ab
Berlin (bdstz) Viele Kunden vergessen, die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Verträge zu beantragen und verlieren damit Geld. Rund 13,85 Millionen Deutsche sparen mit Riester, allerdings vergisst rund ein Drittel der Sparer, rechtzeitig die Zulage zu beantragen. Das berichtet der Bund der Steuerzahler, Berlin.Weiterlesen
Riester: Eigenheim mit WohnRiester fördern
Mit dem Eigenheimrentengesetz wird die Anschaffung oder der Bau einer eigengenutzten Wohnung durch Zulagen und Steuervorteile gefördert. Voraussetzung ist aber immer der Kauf oder Bau einer eigengenutzten Wohnung nach dem 31.12.2007. Wie funktioniert das?
1. Förderung von Bausparverträgen
Für Sparleistungen auf einen Bausparvertrag werden Riester-Zulagen und ggf. Steuervorteile gewährt. Der Bausparer verpflichtet sich jedoch, Auszahlungen aus dem Bausparvertrag entweder zum Erwerb oder zum Bau einer eigengenutzten Immobilie zu verwenden. Alternativ kann der Betrag auch zur Auszahlung einer lebenslangen Rente genutzt werden.
2. Förderung von Darlehenstilgungen
Gefördert wird auch die Tilgung eines Darlehens, das zum Kauf oder Bau einer eigengenutzten Wohnung aufgenommen wird.
3. Entnahme aus einem sonstigen Riester-Vertrag
Es ist auch möglich, aus sonstigen Riester-Verträgen (Fonds- und Banksparverträge oder Rentenversicherungsverträge) gefördertes Kapital zu entnehmen und für den Kauf oder die Anschaffung einer Wohnung zu verwenden.
Weitere Voraussetzungen sind:
Die Wohnung muss im Inland liegen, den Lebensmittelpunkt bilden, selbst bewohnt werden und melderechtlicher Hauptwohnsitz sein.
Die Förderung erfolgt durch Zulagen (A). Je nach individuellem Steuersatz und Höhe der Einzahlung können zusätzliche Steuervorteile (B) entstehen. Wollen beide Ehegatten die Zulage erhalten, müssen sie jeweils einen eigenen Vertrag abschließen.
A. Zulagen | |
persönliche Grundzulage | 154 € |
Kinderzulage | 185 € |
Kinderzulage für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind | 300 € |
einmaliger Berufseinsteigerbonus (Sparer unter 25 Jahre) | 200 € |
B. Steuervorteile | |
max. möglicher Sonderausgabenab-zug | 2.100 € |
Spätere Steuerpflicht
Auch für das Eigenheimrentengesetz gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Für die jetzige Förderung wird später eine fiktive Auszahlung unterstellt und diese mit dem individuellen Steuersatz versteuert.