05.07.2011 Energetischen Sanierung besser von der Steuer absetzen

Maßnahmen zur energetischen Sanierung sollen ab sofort besser von der Steuer abgesetzt werden können!

Eine energetische Sanierung ist derzeit für viele Hauseigentümer eine Option, um den Energieverbrauch zu senken und den Wert der Immobilie zu erhalten. Nun sollen diese Maßnahmen auch steuerlich mehr gefördert werden. Künftig können die Investitionen an Wohngebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Bei vermieteten Wohngebäuden ist eine gleichmäßige Abschreibung über zehn Jahre vorgesehen. Bei selbst genutztem Wohnraum können zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent der Investitionen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nach den Renovierungsarbeiten ein bestimmter Energiestandard erreicht wird: Der Primärenergiebedarf darf 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Sanierungsmaßnahmen vergleichbaren Neubaus nicht überschreiten.

Einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Finanzausschuss des Bundestages am 29. Juni zugestimmt. Noch 2011 soll er in Kraft treten. Die Steuervorteile gelten für Maßnahmen, die ab dem 6. Juni 2011 begonnen wurden und bis zum 1. Januar 2022 abgeschlossen sind.

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