Steuernachzahlung für viele Beamte und Zeitsoldaten

Mindestvorsorgepauschale zu hoch

Durch das Bürgerentlastungsgesetz hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01. Januar 2010 in wesentlichen Bereichen verändert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, die oft zu hoch ausfällt und zu Steuernachzahlungen führt.

Zeitsoldaten und Beamte unterliegen keiner Renten- und Krankenversicherungspflicht. Sie erhalten über die Beihilfe einen Zuschuss bei Krankheitskosten. Die Beihilfe stellt einen Teil der Krankenversicherung dar. Der nicht abgedeckte Teil sollte durch private Krankenversicherung restversichert werden. Die Beiträge hierzu sind in vielen Fällen sehr gering.

Steuernachzahlung durch Vorsorgepauschale

Die jetzt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 Prozent des Arbeitslohnes bis höchstens 1.900 Euro jährlich. In Steuerklasse III beträgt der Höchstbetrag 3.000 Euro. Die Vorsorgepauschale soll die Arbeitnehmeraufwendungen für Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung abdecken. Ob die Voraussetzungen für den Ansatz der einzelnen Teilbeträge vorliegen, ist erst am Ende des jeweiligen Lohnzahlungszeitraumes zu prüfen. Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen und nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag von 1.900 Euro. Für sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Der Fehlbetrag zwischen der Vorsorgepauschale und den eigenen Beiträgen führt regelmäßig zur Steuernachzahlung.

Steuernachzahlung entgegen wirken

Bei betroffenen Arbeitnehmern müssen alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand sorgfältig eingetragen werden, um die Nachzahlung möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Beiderseits berufstätige Ehegatten sollten außerdem prüfen, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist.

Der Fehlbetrag zwischen der Vorsorgepauschale und den unter Umständen geringen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kann mit den folgenden Versicherungen aufgefüllt werden:

  • Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rürup-Rentenversicherungsbeiträge (Basisrentenversicherung)
  • Lebens-/ Rentenversicherung mit Abschluß vor dem 31.12.2004
  • Riester-Rentenversicherung nach Günstigerprüfung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherungen

Lohnsteuerjahresausgleich 2016; bei Steuerklasse 3 und 5 droht Nachzahlung

Ehepaare entscheiden sich häufig für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Aber Achtung: Die Steuerklassenwahl 3 und 5 führt immer zu einer Pflichtveranlagung, eine Einkommensteuererklärung muss also in jedem Fall beim Finanzamt eingereicht werden.

Zuteilung der Steuerklassen

Regelmäßig fällt die Entscheidung, dem Besserverdienenden die Steuerklasse 3 zu überlassen. Zweckmäßig ist diese Kombination, sofern dieser Ehepartner mehr als 60% des gemeinsamen Bruttoeinkommens erzielt. Dies führt vorerst zu einer insgesamt geringeren Lohnsteuerbelastung des Haushaltseinkommens. Steuern sparen funktioniert so jedoch nicht. Die zusätzliche Lohnsteuerentlastung wird durch den Lohnsteuerjahresausgleich teilweise wieder zurückgeführt.

Bei der durch die Steuerklassenkombination 3 und 5 unvermeidbaren Folge, einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen zu müssen, müssen Ehepaare überdies seit dem Veranlagungsjahr 2010 mit einer noch geringeren Steuererstattung bzw. höheren Steuernachzahlung rechnen. Grund dafür ist, dass bei der Steuerklasse 5 ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.

Nachteile der Vorsorgepauschale

Durch die sogenannte Vorsorgepauschale fällt die monatliche Lohnsteuer geringer aus als in den Vorjahren, bei gleichen Verdiensten. Wer hier nicht mit erhöhten Aufwendungen, z.B. im Bereich der Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen entgegen halten kann, wird daher zwangsläufig zur Kasse gebeten.

Wenn die Schere auseinander geht

Beispiel: Je größer die Gehaltsunterschiede der Ehepartner sind, desto unangenehmer wird der Lohnsteuerjahresausgleich. Bei einem Ehepaar (je 12 Gehälter und kirchensteuerpflichtig) mit 15.000 Euro und 35.000 Euro Bruttojahresgehalt sowie Steuerklasse 5 und 3, kann die Nachzahlung 920 Euro betragen. Dieses Ehepaar musste im Vergleich zum Jahr 2009 lediglich 190 Euro Steuern nachzahlen.

Alternative Steuerklassen

Alternativen zu der Steuerklassenwahl 3 und 5 sind die Kombinationen 4  und 4 oder auch das neue Faktorverfahren zur Steuerklasse 4. Bei der Steuerklasse 4-Faktor errechnet das Finanzamt für beide Ehegatten auf Antrag die voraussichtlich zu zahlende Steuerlast. Durch den monatlichen Lohnsteuerabzug wird die vorausberechnete Steuer dann getilgt. Das Ergebnis für den Lohnsteuerjahresausgleich könnte im optimalen Fall dann so aussehen: Steuernachzahlung/-erstattung 0 Euro.

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