Mitgliedschaft

Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir ausschließlich für unsere Mitglieder aktiv. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass wir uns voll auf die Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder konzentrieren können.

Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins in Ihren Steuersachen.

Mitglied können Sie schnell und einfach in einer unserer 900 Beratungsstellen werden. Für die Aufnahme in den Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. benötigen wir lediglich eine von Ihnen (und ggf. Ihrem Ehepartner) unterschriebene Beitrittserklärung.

VN:F [1.9.15_1155]
Fanden Sie diesen Beitrag hilfreich? Bitte bewerten Sie!
Bewertung: 0.0/10 (0 Stimmen abgegeben)

Verwandte Artikel:

    Mitgliedsbeiträge

    Als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz, wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, unser Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, Mitglieder helfen Mitgliedern. Sie müssen also Mitglied des......