Mitgliedschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir ausschließlich für unsere Mitglieder aktiv. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass wir uns voll auf die Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder konzentrieren können.

Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins in Ihren Steuersachen.

Mitglied können Sie schnell und einfach in einer unserer ca. 650 Beratungsstellen werden. Für die Aufnahme in den Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. benötigen wir lediglich eine von Ihnen (und ggf. Ihrem Ehepartner) unterschriebene Beitrittserklärung.

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?

Eine Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein bringt zum Einen den Vorteil, genau zu wissen, welche finanzielle Belastung Sie das ganze Jahr über haben (nur den einmaligen Mitgliedsbeitrag!) und zum Anderen die Gewissheit, dass wir zur Durchsetzung Ihrer rechtlich fundierten Ansprüche auch vor dem Finanzgericht für Sie tätig werden – also praktisch eine Rechtsschutzversicherung im finanzgerichtlichen Verfahren!

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Wann bekommen ich mein Geld vom Finanzamt zurück?

Das ist regional stark unterschiedlich und kann so nicht einheitlich beantwortet werden. Es hängt zum Einen davon ab, ob das Finanzamt überlastet ist oder nicht und zum Anderen, ob die Steuererklärung mit den kompletten Belegen und/oder Erläuterungen beim Finanzamt abgegeben wird. In den meisten Beratungsstellen wird mit einer Software gearbeitet, die einen Versand der Steuererklärung per ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht und so eine schnelle Bearbeitung in der Finanzverwaltung und damit eine schnellere Erstattung Ihrer Steuerrückzahlung garantiert.

Formulare und Vordrucke für das aktuelle Jahr oder früher, woher?

In aller Regel liegen in unseren Beratungsstellen alle erforderlichen Vordrucke auf oder sind in der von uns eingesetzten EDV enthalten. Falls wider Erwarten einmal ein Vordruck nicht oder nicht mehr vorrätig sein sollte, wird für sofortigen Nachschub gesorgt. Falls Sie Vordrucke für Ihren Arbeitgeber benötigen, auch solche Formulare liegen auf oder können per EDV ausgedruckt werden.

Keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben, muss ich kündigen?

Ja,so wie Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben (per Unterschrift), müssen Sie auch Ihren Austritt (Kündigung) erklären. Auch das ist, wie vieles andere in unserem Leben im Gesetz (hier dem Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Achten Sie bitte unbedingt auf eine fristgemäße Kündigung, denn diese ist nur dann wirksam, wenn sie bis zum 30. September eines Jahres beim Vorstand eingeht. Beispiel: Sie möchten zum Jahresende kündigen – dann muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Vorstand eingegangen sein.

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Wie werde ich im Lohnsteuerhilfeverein Mitglied?

Das ist relativ einfach. Für die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein benötigen wir von Ihnen eine Unterschrift unter die Beitrittserklärung, falls Sie verheiratet sind, auch die Unterschrift Ihres Ehepartners. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich eine Lastschrifteinzugsermächtigung unterzeichnen. Das erleichtert Ihnen die Entrichtung des Beitrags und uns den kostenträchtigen Versand einer Beitragsrechnung in den Folgejahren (als Lohnsteuerhilfeverein müssen wir nämlich genau nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten).

Welche Unterlagen benötige ich für meine Einkommensteuererklärung 2018 bzw. meinen Lohnsteuerjahresausgleich 2018?

Hierfür haben wir eine Checkliste 2018 aufgelegt, die die wichtigsten Unterlagen und Belege nennt, die für eine Einkommensteuererklärung erforderlich sein können. Zum Einen erhalten Sie dadurch einen ungefähren Überblick und zum Anderen können Sie sich anhand dieser Liste schon einmal für das Beratungsgespräch mit Ihrer HILO-Beratungsstelle vorbereiten.

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