Dürfen Sie mich auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung steuerlich beraten?

Das wiederum ist abhängig von der Höhe der Mieteinnahmen, denn die Beratungsbefugnis und damit der Umfang der steuerlichen Beratung den Mitgliedern gegenüber ist eingeschränkt.

Zur uneingeschränkten Hilfe in Steuersachen sind z.B. Steuerberater oder Rechtsanwälte befugt, die dürfen ja auch Gewerbebetriebe oder Selbständige steuerlich beraten, was den Lohnsteuerhilfevereinen strikt untersagt ist.

Bei vermietetem Wohneigentum dürfen die Lohnsteuerhilfevereine aber dennoch tätig werden, sofern die Brutto-Mieteinnahmen aller Objekte bei Alleinstehenden € 18.000 bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten € 36.000 nicht übersteigen. Unter diese Regelung fallen übrigens auch Einnahmen aus Kapitalvermögen und/oder aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Scroll to top