Sofern Sie in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen Sie von uns durch einen Mitarbeiter einer unserer zahlreichen Beratungsstellen in diesem Umfang steuerlich betreut werden.
Und zwar kostenlos im Rahmen der Mitgliedschaft!
Das heißt: Sie zahlen einen sozial gestaffelten jährlichen Mitgliedsbeitrag (von der einmaligen Aufnahmegebühr im Beitrittsjahr einmal abgesehen) und können dafür ein ganzes Kalenderjahr lang die Hilfe Ihrer Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt, können Sie sogar auch die Hilfe einer anderen Beratungsstelle, ohne jede weitere finanzielle Belastung, in Anspruch nehmen!
Ein „Rundherum-Sorglos-Paket“, das selbst dann greift, wenn Sie mal einen Ortswechsel vornehmen. Teilen Sie uns daher bitte rechtzeitig einen anstehenden Umzug mit, Ihre Steuerakte kann dann schon bei Ihrer neuen Beratungsstelle vorliegen.