22767 Hamburg Altona

Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Beratungsstelle Altona
Schumacherstr. 54
22767 Hamburg
Tel.: 040/38616390

Information zur Beratung und Lohnsteuerhilfe

Sie möchten z.B. Ihren Lohnsteuerjahresausgleich machen? Sie möchten sich über die steuerlichen Vorteile eines Riester- oder Rürup-Altersvorsorgevertrags informieren? Oder haben Sie Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung?

Termine erhalten Sie nach telefonischer Vereinbarung. Hierbei klären wir vorab, welche Unterlagen Sie zur Beratung oder für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs bereit halten sollten.

Wir beraten Sie ganzjährig zu sämtlichen Einkommensteuerfragen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dabei beantworten wir Fragen zu Themen wie Steuerklasse, Abgeltungssteuer, Wohnungsbauprämie, Sparerfreibetrag, Riester-Bonus und Kindergeld.

Wir errechnen Ihnen im Voraus, welche Steuerrück- oder Steuernachzahlung Sie erwarten dürfen. Sobald wir Ihre Steuererklärung erstellt haben, erfahren Sie das Ergebnis Ihrer Steuererstattung oder Nachzahlung und übermitteln Ihre Steuererklärung an das für Sie zuständige Finanzamt.

Wir überprüfen Ihren Einkommensteuerbescheid. Im Zweifel legen wir einen Einspruch für Sie ein. Da wir Sie vor dem Finanzamt vertreten, haben Sie keine Auseinandersetzung mit Finanzbeamten oder Finanzamt zu fürchten. Und das ebenfalls ohne zusätzlich Kosten.

Beratungsstelle Altona

Leiter: Herr Mario Wolf
Dipl. Kfm., Steuerfachangestellter

Tel.: 040/38616390
Fax.: 03222/4283174

E-Mail: HILO-Hamburg@web.de
Internet: www.hilo-nord.de

Profil

Mario Wolf hat eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und ein Studium der Wirtschaftswissenschaften absolviert. Zwischen den Ausbildungen und danach hat er seine praktische Zeit sowohl beim Steuerberater als auch in der freien Wirtschaft im Bereich der Steuern, des Rechnungs- und Personalwesens verbracht.

Gerne vertritt Herr Wolf Ihre Interessen als Mitglied des Vereins u.a. vor Finanzämtern und berät Sie in Lohnsteuerfragen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz.

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