Eine Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein bringt zum Einen den Vorteil, genau zu wissen, welche finanzielle Belastung Sie das ganze Jahr über haben (nur den einmaligen Mitgliedsbeitrag!) und zum Anderen die Gewissheit, dass wir zur Durchsetzung Ihrer rechtlich fundierten Ansprüche auch vor dem Finanzgericht für Sie tätig werden – also praktisch eine Rechtsschutzversicherung im finanzgerichtlichen Verfahren!
Durch unsere Informationsbriefe, die die Leiter unserer Beratungsstellen erhalten, sind die Beratungsstellen stets topaktuell informiert und auf dem jeweils neuesten Stand der Rechtsprechung. U.a. werden durch die Informationsbriefe neueste Urteile der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichtes oder auch einschlägige Verfügungen der Ministerien der Länder oder der Oberfinanzdirektionen bekannt gegeben.
Nachdem unsere Mitglieder uns alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, stellen wir im Auftrag unserer Mitglieder Anträge auf
- Lohnsteuerermäßigung
- Einkommensteuerveranlagung
- Nichtveranlagungsbescheinigungen
- Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern)
- Kindergeld
- Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage)
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage
- zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürupversicherungen)
Darüber hinaus errechnen wir Erstattungsansprüche, prüfen die steuerlichen Bescheide und legen – wenn nötig – Einspruch ein bzw. vertreten unsere Mitglieder vor Finanzgerichten.
Es kommen auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger in den Genuss der Beratung, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen. Diese Einnahmen bzw. Gewinne dürfen jedoch insgesamt 18.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 36.000 EUR nicht übersteigen.
Wenn Sie auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir beraten.
Preis-Leistungsverhältnis
Sie zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zwischen 55 und 399 Euro – je nach Höhe Ihrer Einnahmen – plus einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20 Euro. Hierdurch sind alle Leistungen abgegolten.